Würzburg, 13.2.59

Sehr geehrter Herr Doktor,

            verbindlichsten Dank für Ihren Brief vom 11. d. M. Ich freue mich, daß Sie bereit sind, die Verträge des Alten Orients zu übernehmen, und ich bin sicher, daß wir gut zusammenarbeiten werden. Daß Sie nicht sofort an die Arbeit gehen können, dafür habe ich natürlich Verständnis.

            Für die Übersendung der Listen  meinen aufrichtigen Dank. Die Übersicht ist auch für mich sehr wertvoll. Wie steht es eigentlich mit den Urkunden von Mari?

            Ihre Fragen sind sehr berechtigt, es wäre das beste, wenn wir sie einmal mündlich diskutieren könnten.Vielleicht läßt sich dies einmal ermöglichen, nachdem ich mit der Kommission Fühlung aufgenommen habe.

            Den Begriff "Staatsvertrag" wollen wir nicht zu eng fassen.Was im einzelnen aufzunehmen ist, läßt sich nur vom Material her entscheiden. Ganz unergiebige Fragmente sollten nicht abgedruckt werden, doch könnte man immerhin in der Form eines Regestes auf sie hinweisen. Im übrigen sollte bei der Entscheidung, was aufzunehmen ist und was nicht, eher zu großzügig als zu kleinlich verfahren werden.

Die Anordnung kann nur eine chronologische sein. Ich weiß wohl, daß z.B. für die hethitischen Verträge genauere Datierungen als nach den einzelnen Herrschern kaum möglich sein werden, aber es gibt eben kein anderes System, das voll befriedigen würde. Und eine wenn auch nur annähernd chronologische Anordnung hat eben ihre großen Vorteile.

Mit der von Ihnen vorgeschlagenen Art der Veröffentlichung bin ich natürlich ganz einverstanden; gewisse Bedenken kommen mir wegen des Variantenapparates. Ich weiß wohl, daß die Orientalisten hier nie des Guten genug tun können. Vielleicht finden wir hier einen gangbaren Mittelweg. Bei den griechischen und lateinischen Texten werden nur wichtigere Textvarianten erwähnt. Der Aufbau ist der folgende: Angaben über die Texte (Art, Fundort, Erhaltungszustand, moderne Bearbeitungen), Abdruck des Textes nebst deutscher Übersetzung, unter dem Text die Varianten, unter der Übersetzung gegebenenfalls Bemerkungen dazu. Dann eine kurze Zusammenfassung, vorwiegend unter historischen Gesichtspunkten. Endlich die Literatur zum Vertrag. Daß hier und da Nachkollationen notwendig sein werden, versteht sich.  Alles wird man natürlich nicht selbst überprüfen können, sonst würde man nie fertig werden. Zu Ihrer Information kann ich Ihnen mitteilen, daß ich für mich persönlich ein Manuskript angefertigt habe, in dem folgende Verträge enthalten sind: no. 13, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 25, 27, 28, 29, 31, 32, 33, 44, 54, 55, 56, 57. Ich glaube aber nicht, daß das Ms. für Sie von Wert sein wird, da es sich hier nur um Abschriften handelt. Vielleicht werden Sie aber die Zusammenfassungen[,] die ich zu den einzelnen Urkunden gegeben habe, brauchen können. Ich werde sie Ihnen gern zugänglich machen, wenn Sie einmal mit der Bearbeitung begonnen haben.

Nochmals vielen Dank und die besten Grüße

Ihres ergebenen

(gez.) Bengtson