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CTH 41.II.1

translatio

1 -- Wenn er ihn f[ind]et,
2 -- dann wird er ihn zu Meiner Majestät herbringen.
3 -- Wenn er aber aus eigener Initiative aus [einem ander]en Land ins Land Kizzuwatna ge[h]t,
4 -- (dann) wird ihn Šunaššura ergreifen
5 -- (und) ihn Meiner Majestät zu[rück]geben.
6 -- Für Šunaššura (ist die Vereinbarung) die gleiche.
7 -- Wenn ein anderes Land oder eine Stadt oder eine Truppe (von seiner bzw. ihrer bisherigen Herrschaft abfällt und) sich Meiner Majestät zuwendet1,
8 -- wird Meine Majestät einen Brief an Šunaššura schreiben (mit den Worten):
9 -- „Jener gehört mir;
10 -- Nimm das zur Kenntnis!“
11 -- (Dann) solltest (du), Šunaššura, es nicht zum Abfall (von mir) bewegen2;
12 -- er soll die Augen darauf haben3.
13 -- Wenn ein Flüchtling aus Ḫattuša ins Land K[izzuwa]tna geht,
14 -- sollt Šunaššura ihn ergreifen
15 -- (und) ihn Meiner Majestät zurückgeben.
16 -- Wenn jemand aber den Flüchtling verheimlicht
17 -- und man ihn in seinem Haus findet,
18 -- [dann] wird [er] zwölf Personen geben.
19 -- Wenn er zwölf Personen nicht findet,
20 -- dann wird man eben jenen t[öten].
21 -- Und wenn ein Diener einen Flüchtling verheimlicht
22 -- und wenn sein Herr für ihn die Entschädigung nicht entrichtet,
23 -- dann wird er nicht zwölf Personen geben.
24 -- Wenn sein Herr für ihn die Entschädigung nicht entrichtet,
25 -- dann wird er den Diener selbst verlieren.
26 -- [Und] für Šunaššura (ist die Vereinbarung) die gleiche.
27 -- [Wen]n ein Flüch[tlin]g aus der Stadt Ḫattuša in ein anderes [Land] geht
28 -- und danach von (diesem) anderem Land nach Kizzuwatna geht,
29 -- (dann) wird Šunaššura ihn ergreifen
30 -- (und) ihn Meiner Majestät (zurück)geben(?)4
31 -- [Und] für Šunaššura (ist die Vereinbarung) die gleiche.
32 -- [Wen]n ein Flücht[ling] aus einem anderen Land kommt
33 -- [ ... ] ... Ḫat[tuša] wiederholt ruft
34 -- [ ... ]
35 -- Er soll ihn nicht anhalten.5
36 -- [ ... ]des Flüchtlings [ ... ]
37 -- [Und] es ist ebenso [ ... ]
(Bruch)
1
Vgl. CHD L-N 356a.
2
Für die Übersetzung vgl. CHD L-N 357a und Boley 2000, 166 q. 305; vgl. auch Yakubovich 2009, 373: „Do not turn away (from it)“. Anders HEG Š, 732-733: „Du Sunassura, sollst nicht später abspenstig machen“ interpretiert EGIR=anna als Temporaladverb statt als Lokaladverb.
3
Anders Beckman 2003, 25: „He shall keep his eyes turned to his Majesty“. de Martino-Imparati 2001, 354 interpretieren die auf šakuwa folgenden Suffixe als =ši=šan, d.h. als Dativ des enkl. Pron. 3. Sing. statt als Possesivsuffix 3. Ps. Pl., und übersetzen „he shall keep (his) eyes (turned) to him/her/it“. Nimmt man für das vorausgehende Kolon 11 einen sprachlich nicht ausgedrückten Bezug auf den König an (vgl. de Martino-Imparati 2001, cit.), so könnte derselbe Bezug auch in Kolon 12 in dem Sinne fortwirken, dass die Augen der Abgefallenen auf den König gerichtet bleiben sollen. CHD Š. 71a, behandelt die Stelle nicht unter šakuwa ḫar(k)- "auf etwas achten".
4
Ergänzung nach KUB 8.81+ Rs. III 12.
5
Zit. in HW2 A, 247a (streiche dort "Šupp. I.").

Editio ultima: Traductionis 17.02.2014