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CTH 41.II.2

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1 -- [ ... ] ergreift er.
2 -- Ihm an [ ... ]
3 -- [Wenn aber Meine Majestät an] Šunaššura schreib[t]:
4 -- [„Jener gehört mir].
5 -- Nimm das zur Kenntnis!“
6 -- Und (wenn?) Š[unaššu]ra ihm/ihr (dann) das Land böse ... [ ... ]
7 -- oder wenn] er [sonst irgendetwas Böses] macht1,
8 -- (oder) wenn er aber nicht zur Majestät übertritt,
9 -- werde ich mein Land [ jenem] Feind? [ge]genüber schützen.
10 -- Schreibt er aber an Meine Majestät
11 -- und Fuß- und Wagentruppen [ ... ]
12 -- [ ... ] kommt nicht.
13 -- Wenn es wegen der Fuß- und Wagentruppen ist, entsprechend.2
14 -- [Wenn der König des Landes Mit]anni aber gegen den König des Landes Ḫatti Feindschaft ergreift,
15 -- wird [Šun]aššura ihm keine [Hilfstruppen(?)] geben.
16 -- Er wird ihn nicht mitten durch sein Land durchlassen,
17 -- sein Land wird er beschützen
18 -- [und zu ihm] wird er nicht [mi]t Fuß- und Wagentruppen [geh]en.
19 -- Wenn es aber Šunaššura günstig ist,
20 -- dann wird er Meiner Majestät [zu Hilfe komm]en.
21 -- Wenn es ihm aber nicht günstig ist,
22 -- dann wird er nicht kommen.
23 -- [Wenn der König des Landes] Mittani gegen das L[and K]izzuwatna Feindschaft ergreift -,
24 -- [Wenn] es aber Meiner Majestät [günsti]g ist,
25 -- wird sie (= Meine Majestät) [Šun]aššu[ra] zu [Hil]fe kommen;
26 -- wenn es ihr aber nicht günstig ist,
27 -- wird [sie] nicht kommen.
28 -- [Wenn jemand, sei er ein Mann oder eine Stadt3, gegen das] Land Ḫatti Böses plant
29 -- od[er (wenn) das Land Mittanni Böses plant]
30 -- und (du,) Šunaššura, von ihm hörst,
31 -- [sollst du Meine Majestät] darüber [unterrichten];
32 -- (und) du sollst [ es (...)] wieder anzeigen4.
33 -- [ ... ] ... [ ... ]
34 -- [ ... hör]t er
(Lücke unbestimmter Größe)
35 -- [ ... ] ... [ ... ]
36 -- [ ... ] ...
37 -- [ ... -]t er
38 -- entweder er entflieht
39 -- ... [ ... ] sucht er immer wieder
40 -- Wen[n] er ihm [ ... ]
41 -- wird er [ ... ] immer [wi]e[de]r geben
42 -- [Wenn aber er] aus eigener Initiative [aus einem anderem Land] zum Land Kizzuwatna geht,
43 -- (dann) wird [ihn Šunaššura] ergreifen
44 -- (und) ihn Meiner Majestät zurückgeben.
45 -- Und für Šunaššura (ist die Vereinbarung) die gleiche.
46 -- [Wenn ein Flüchtlin]g des Landes Ḫatti zum Land Kizzuwatna geht,
47 -- (dann) wird [ihn Šunaššura] ergreifen
48 -- (und) ihn Meiner Majestät zurückgeben.
49 -- [Wenn jemand] aber [den Flüchtli]ng verheimlicht
50 -- und man ihn in seinem Haus findet,
51 -- [dann wird er zwölf Personen geben];
52 -- wenn er zwölf Personen nicht findet,
53 -- dann wird man eben jenen töten.
54 -- [Jede]r hat [ihn] verborgen,
55 -- seine Frau (und) seine Kinder wird man als Sühne geben.5
56 -- [Wenn ein Diener einen Flüchtling] verheimlicht
57 -- und ihn verbirgt,
58 -- [wenn sein Herr] für ihn [die Entschädigung nicht ent]richtet,
59 -- dann er wird <nicht> zwölf Personen geben.
60 -- Wenn der Herr aber für ihn die Entschädigung nicht entrichtet,
61 -- [dann] wird er [den Diener selbst verlier]en.
62 -- Und das, was ihm (d.h. dem Diener) gehört,
63 -- das wird er (d.h. der Herr) herausgeben.
64 -- Aber wenn er (d.h. der Diener) [nichts] besitzt,
65 -- [dann wird sein Herr folgender]maßen schwören:
66 -- „Wenn diesem meinem Diener etwas gehört
67 -- [ ... ] ...“
68 -- Und für Šunaššura (ist die Vereinbarung) die gleiche.
69 -- [Wenn ein Flüchtling aus der Stadt Ḫattuša] in ein [an]deres Land geht,
70 -- er aber danach von (diesem) anderen [Land in das Land Kizzuwatna geht],
71 -- (dann) [wird Šu]naššu[ra ih]n ergreif[en]
72 -- (und) ihn [Meiner Majestät] zur[ückgeben]6
(Bruch)
1
Für den Ausdruck idalu ešša- vgl. KBo 40.140, 2' oder KBo 18.105, 5'.
2
Unklar; s. HW2 Ḫ/1, 162b; vgl. Boley 1993, 25.
3
Für diese Ergänzung cf. akk. Fassung KBo 1.5+ (CTH 41.I.2) Vs. II 16.
4
Kümmel 1967, 18: „so sollst du [es deinerseits sofort] weiter anzeigen“.
5
Beckman 1999, 123 Anm. 3: „The wife and the children of whoever conceals [him] will be given as restitution“.
6
Ergänzung nach KUB 8.81+ Rs. III 12.

Editio ultima: Traductionis 02.08.2011