1
--
[ ... ] ergreift er.
3
--
[Wenn aber Meine Majestät an] Šunaššura schreib[t]:
4
--
[„Jener gehört mir].
5
--
Nimm das zur Kenntnis!“
6
--
Und (wenn?) Š[unaššu]ra ihm/ihr (dann) das Land böse ... [ ... ]
7
--
oder wenn] er [sonst irgendetwas Böses] macht1,
8
--
(oder) wenn er aber nicht zur Majestät übertritt,
9
--
werde ich mein Land [ jenem] Feind? [ge]genüber schützen.
10
--
Schreibt er aber an Meine Majestät
11
--
und Fuß- und Wagentruppen [ ... ]
12
--
[ ... ] kommt nicht.
13
--
Wenn es wegen der Fuß- und Wagentruppen ist, entsprechend.2
14
--
[Wenn der König des Landes Mit]anni aber gegen den König des Landes Ḫatti Feindschaft ergreift,
15
--
wird [Šun]aššura ihm keine [Hilfstruppen(?)] geben.
16
--
Er wird ihn nicht mitten durch sein Land durchlassen,
17
--
sein Land wird er beschützen
18
--
[und zu ihm] wird er nicht [mi]t Fuß- und Wagentruppen [geh]en.
19
--
Wenn es aber Šunaššura günstig ist,
20
--
dann wird er Meiner Majestät [zu Hilfe komm]en.
21
--
Wenn es ihm aber nicht günstig ist,
22
--
dann wird er nicht kommen.
23
--
[Wenn der König des Landes] Mittani gegen das L[and K]izzuwatna Feindschaft ergreift -,
24
--
[Wenn] es aber Meiner Majestät [günsti]g ist,
25
--
wird sie (= Meine Majestät) [Šun]aššu[ra] zu [Hil]fe kommen;
26
--
wenn es ihr aber nicht günstig ist,
27
--
wird [sie] nicht kommen.
28
--
[Wenn jemand, sei er ein Mann oder eine Stadt3, gegen das] Land Ḫatti Böses plant
29
--
od[er (wenn) das Land Mittanni Böses plant]
30
--
und (du,) Šunaššura, von ihm hörst,
31
--
[sollst du Meine Majestät] darüber [unterrichten];
32
--
(und) du sollst [ es (...)] wieder anzeigen4.
33
--
[ ... ] ... [ ... ]
(Lücke unbestimmter Größe)
35
--
[ ... ] ... [ ... ]
38
--
entweder er entflieht
39
--
... [ ... ] sucht er immer wieder
40
--
Wen[n] er ihm [ ... ]
41
--
wird er [ ... ] immer [wi]e[de]r geben
42
--
[Wenn aber er] aus eigener Initiative [aus einem anderem Land] zum Land Kizzuwatna geht,
43
--
(dann) wird [ihn Šunaššura] ergreifen
44
--
(und) ihn Meiner Majestät zurückgeben.
45
--
Und für Šunaššura (ist die Vereinbarung) die gleiche.
46
--
[Wenn ein Flüchtlin]g des Landes Ḫatti zum Land Kizzuwatna geht,
47
--
(dann) wird [ihn Šunaššura] ergreifen
48
--
(und) ihn Meiner Majestät zurückgeben.
49
--
[Wenn jemand] aber [den Flüchtli]ng verheimlicht
50
--
und man ihn in seinem Haus findet,
51
--
[dann wird er zwölf Personen geben];
52
--
wenn er zwölf Personen nicht findet,
53
--
dann wird man eben jenen töten.
54
--
[Jede]r hat [ihn] verborgen,
55
--
seine Frau (und) seine Kinder wird man als Sühne geben.5
56
--
[Wenn ein Diener einen Flüchtling] verheimlicht
58
--
[wenn sein Herr] für ihn [die Entschädigung nicht ent]richtet,
59
--
dann er wird <nicht> zwölf Personen geben.
60
--
Wenn der Herr aber für ihn die Entschädigung nicht entrichtet,
61
--
[dann] wird er [den Diener selbst verlier]en.
62
--
Und das, was ihm (d.h. dem Diener) gehört,
63
--
das wird er (d.h. der Herr) herausgeben.
64
--
Aber wenn er (d.h. der Diener) [nichts] besitzt,
65
--
[dann wird sein Herr folgender]maßen schwören:
66
--
„Wenn diesem meinem Diener etwas gehört
68
--
Und für Šunaššura (ist die Vereinbarung) die gleiche.
69
--
[Wenn ein Flüchtling aus der Stadt Ḫattuša] in ein [an]deres Land geht,
70
--
er aber danach von (diesem) anderen [Land in das Land Kizzuwatna geht],
71
--
(dann) [wird Šu]naššu[ra ih]n ergreif[en]
72
--
(und) ihn [Meiner Majestät] zur[ückgeben]6
(Bruch)
|
Für den Ausdruck idalu ešša- vgl. KBo 40.140, 2' oder KBo 18.105, 5'.
Unklar; s. HW2 Ḫ/1, 162b; vgl. Boley 1993, 25.
Für diese Ergänzung cf. akk. Fassung KBo 1.5+ (CTH 41.I.2) Vs. II 16.
Kümmel 1967, 18: „so sollst du [es deinerseits sofort] weiter anzeigen“.
Beckman 1999, 123 Anm. 3: „The wife and the children of whoever conceals [him] will be given as restitution“.
Ergänzung nach KUB 8.81+ Rs. III 12.
|
|