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CTH 456.1

Citatio: F. Fuscagni (ed.), hethiter.net/: CTH 456.1 (INTR 2015-12-21)

Reinigungsritual (CTH 456.1)

Textzeugnisse

A

A1

KUB 39.52

Bo 2871

A2

+ KUB 9.15

Bo 2387

B

KBo 12.114

416/s

Vs. II = A2 Vs. II 13'-Rs. III 8

Rs. III = A2 Rs. III 19 ff./A1 Rs. III 1' ff.

Literatur

Souček 1963a, 375-377; Boysan-Dietrich 1987, 97-98; Cohen 2002, 134-136.

Inhaltsübersicht

Von der Tafel sind noch ungefähr zwei Drittel der Vs. II und Rs. III erhalten; auf der ersten und vierten Kolumne bleiben nur wenige Zeichenreste erkennbar.

Zu Beginn des erhaltenen Textes wird jemand, dessen Identität unbekannt ist, von einem unerwarteten Regenguss gezwungen, in ein Dorf zu flüchten (vgl. bis kolon 35). Gleich danach heißt es, ein in Eile aus dem Palast gesandter Mann solle in das Dorf gehen (kola 36-37). Dass es sich nicht um dieselbe Person handelt, wird aus dem gesamten Kontext ersichtlich. Auch das Vorkommen der Konjunktion našma am Anfang von kolon 36 bestätigt diese Interpretation. Es ist wahrscheinlich, dass es sich in beiden Fällen um zwei Funktionäre oder Offizielle handelt, wobei der zweite wichtiger oder hochrangiger als der erste Funktionär zu sein scheint. Darauf verweist der Umstand, dass er ohnehin in das Dorf gehen soll (paiddu). Anscheinend kann der andere Funktionär nur im Bedarfsfall (eines Regengusses) dorthin gehen. Die Dorfbewohner sollen ihm zu trinken und zu essen geben und Gastfreundschaft für die Nacht anbieten. Seinerseits darf der Funktionär die Hilfsbereitschaft der Bewohner nicht ausnutzen (vgl. kola 38-45). Er muss das Dorf vor dem Sonnenaufgang unbedingt verlassen, da er anscheinend nicht länger als eine Nacht dort bleiben darf (kola 46-51)1. Sollte er mit den Bewohnern streiten, muss er bestraft werden, und der König wird sich darum nicht kümmern (kola 52-54).

Ab dem folgenden Abschnitt (§6''') werden Reinigungs- und Bewahrungsaktionen für Götterstatuen und Gebäude im Dorf beschrieben2, die von Priestern (LÚ.MEŠSANGA) und Göttermüttern (MUNUS.MEŠAMA.DINGIR-LIM) durchzuführen sind. Die Gebäude werden gereinigt, außen und innen besprengt, ihre Fußböden gefegt und ihre Dächer vor Undichtigkeit bewahrt.

Die Reinigung des Tempels oder seiner Teile ist meistens in Festritualen zu finden, jedoch kennt man noch zwei Rituale, in denen diese Aktion durchführt wird. Es handelt sich um KUB 7.13 Vs. I 34' (CTH 456.4) und KUB 58.68, 17'-18' (CTH 470)

In vorliegendem Text finden solche Handlungen während der sogenannten Tage der Versöhnung statt (vgl. le-e-la-aš UDKAM ḪI.A in KUB 9.15 Vs. II 24'). Es ist wahrscheinlich, dass ein Bezug zum EZEN4 lila- „Fest der Versöhnung“ vorliegt3, ein weniger prominentes Festritual, das unter anderem aus einigen Festlisten bekannt ist:

– KUB 55.14 (CTH 525)4

Vs. lk. Kol.

18' 12 EZEN4.ITU {Ras.} 1 EZEN4 <ZU->UN-NI5 1 EZEN4 DI12-Š[I … ]

19' 1 EZEN4 ḫar-pí-ya 1 EZEN4 li-la-aš 1 EZ[EN4 … ]

10' 1 EZEN4 URUDUŠU.KIN 1 EZEN4 še-la-aš [ … ]

– KBo 2.1 (CTH 509.1)

Vs. I

42' ␣␣… 13 EZEN4MEŠ 4 EZEN4 z[é-n]a-aš

43' ␣␣4 EZEN4 DI12-ŠI 1 EZEN4 li-la-aš 1 EZEN4 ḪUR.SAG-i p[é-]du-um-ma-aš

44' ␣␣1 EZEN4 GIŠmu-ut-ta-ḫi-la-aš 1 EZEN4 ŠU.KIN 1 EZEN4 š[e-]la-aš6 [ … ]

Rs. IV

17 ␣␣… 8 EZEN4 2 EZEN4 zé-ni

18 ␣␣[2] EZEN4 DI12-ŠI 1 EZEN4 [ḫé-]e-u-wa-aš 1 EZEN4 li-la-aš [ … ]

19 ␣␣1 EZEN4 ŠU.KIN 1 EZEN4 ge[-en-zu] …

– KBo 2.8 (CTH 509.1)

Vs. I

14 ␣␣⌈5⌉ EZEN4 ḪI.A 1 EZEN4 ḫar-pa-aš 1 EZEN4 ŠE12 ḫar-pí-ya 1 ⌈EZEN4⌉ [ … ]

15 ␣␣1 EZEN4 le-e-la-aš 1 EZEN4 ŠU.KIN tar-nu-um-ma-aš!␣␣

Aus diesen Belegen ergibt sich, dass EZEN4 lilaš wahrscheinlich ein Fest im späten Frühling (oder Anfang des Sommers) ist. Meist steht es in einem Zusammenhang mit EZEN4 DI12-ŠI „Frühlingsfest“ und mit EZEN4 ŠU.KIN „Fest der Sichel“; in einem Text (KUB 55.14) erscheint es neben EZEN4 ḫarp(iy)a- „Erntefest“ und in einem anderem (KBo 2.1 Vs. I) mit EZEN4 šela- „Fest (der Füllung) der Scheunen“. Besonders wichtig ist der Zusammenhang mit EZEN4 ZUNNI/EZEN4 ḫeuwaš „Regenfest“ in KUB 55.14 bzw. KBo 2.1 Rs. IV, weil durch KUB 59.1 Rs. VI 14-17 (CTH 619) bekannt ist, dass dieses Regenfest (im Text als EZEN4 ZUNNI bezeichnet) im Frühling stattfand7. Das Gleiche gilt auch für EZEN4 ḫarp(iy)a- „Erntefest“ (vgl. KUB 55.14 und KBo 2.8), das nach KUB 55.1 Rs. IV 11 (CTH 530)8 im Frühling gefeiert wurde9.

Eine Beschreibung dieses Festes ist mit KBo 2.8 Vs. II fast völlig verloren gegangen und nur die letzten drei Endzeilen in KBo 2.8 Rs. III 1-3 sind erhalten10. Sicher ist jedoch, dass die Riten des vorliegenden Rituals im Frühling durchgeführt werden.

Schwierigkeiten in der Gattungszuweisung des Ritual werden bereits durch vorherige Studien deutlich. E. Laroche 1957, 78 bezeichnete in seiner ersten Version des Catalogue des textes hittites KUB 9.15 (hier noch ohne Anschluss mit KUB 39.52) als

„Rituel ou fète en voyage?“. Fragenzeichen und alternative Texttypologien verdeutlichen die Unklarheiten. In seiner Bearbeitung der Zeilen Vs. II 24 bis Rs. III 26 betrachtet V. Souček 1963, 375 KUB 9.15 als ein „Ritual zum lila-Fest, das in einer auf der Reise erreichten Stadt gefeiert wird“. E. Laroche ordnete in seiner zweiten Edition des Catalogue des textes hittites (1971) den hier erstmals mit KUB 39.52 zusammengeschlossenen Text KUB 9.15 unter die „Fragments de rituels de purification“.

Cohen 2002, 134-136 hat den Text teilweise bearbeitet (Vs. II 1'-23') und weist ihn den Instruktionen zu, in denen ein Offizieller in einer Provinzstadt zu Gast ist. Er vermutet, dass dieser Text „possibly belonged to a set of wider instructions forwarded to the bēl madgalti, the governor of a Hittite province“.11 Hagenbuchner-Dresel 2010, 159 zufolge bietet KUB 9.15 + KUB 39.52 (sie bezieht sich aber nur auf den ersten Teil, und zwar bis Vs. II 22') folgenden Inhalt: „einem Offiziellen, der in dienstlichem Auftrag unterwegs ist, wird untersagt, in einer Stadt, die ihm ein Nachtquartier bietet, einen Streit anzuzetteln oder eine Verfluchung auszusprechen“.

Schließlich divergieren auch die Wörterbücher bei der Bestimmung der Textsorte: in CHD L-N, 75a und 130a und P, 277a wird KUB 9.15 als „Instr(uction)“, dagegen in Š, 122b als „Rit(ual)“ bezeichnet; nach HW2 Ḫ, 245a-b, 248a und 309a ist es ein Rit(ual), in 316a eine Instruktion und in 343a ein Fest(ritual).

Übereinstimmend kann zumindest festgestellt werden, dass KUB 9.15 + KUB 39.52 die Beschreibung einer Reise eines Offiziellen enthält, der die richtige Durchführung bestimmter Ritualfeste (in diesem Fall das Fest der Versöhnung) überprüfen soll. Vs. II 1'-22' scheint festzulegen, dass im Notfall der Palastgesandte in einem Dorf, das sich auf dem Weg seiner Reise befindet, übernachten kann. Danach beginnt ab Vs. II 23' die Beschreibung des Festrituals, dessen richtige Ausführung zu verifizieren ist. Die Tiernamen in der sehr schlecht erhaltenen Rs. IV (vgl. kola 94-96) könnten als Teil einer Viehlieferung für das Fest verstanden werden.

© Universität Mainz – Altorientalische Philologie/Institut für Altertumswissenschaften

1

Vgl. den Ausdruck UL āra in KUB 9.15 Vs. II 21' = KBo 12.114 Vs. (II) 6' (kolon 51).

2

Es geht um einen Tempel, ein königliches Gebäude oder mangels dieser ein Haus eines armen Mannes. Zu bemerken ist die Tatsache, dass nach der Reingung des Hauses des armen Mannes ein Ritual durchgeführt wird (vgl. Kolon 76). Um welches Ritual es sich handelt, bleibt allerdings völlig unklar.

3

Vgl. CHD L-N, 57b.

4

Vgl. auch den Paralleltext KBo 26.178 Rs. IV 1'-6' (CTH 523).

5

So nach HW2 Ḫ, 579a. Torri 2010, 325 Anm. 35: 1 EZEN4.SÈD?.

6

Aufgrund von KUB 55.14 Vs. lk. Kol. 10' besser als p[u]-la-aš (vgl. dazu Carter 1962, 53 und CHD P, 374a).

7

Es handelt sich um den 38. Tag des AN.TAḪ.ŠUMSAR-Festes: (14) ma-a-an LUGAL-uš (15) I-NA URUAn-ku-i (16) ḫa-am-me-eš-ḫi A-NA EZEN4 ZUNNI (17) pa-iz-zi.

8

Der Text ist unter der Leitnummer 581? in der Konkordanz bzw. als CTH 574 in Groddek 2002b, 1 aufgenommen. Jedoch ist der einzige Hinweis auf einen Orakeltext in Vs. I 19'-20' erhalten. Im Falle von KUB 55.1 ist eine Zuweisung zu Inventaren, die die Feste von Göttern verschiedener Städte betrifft, wahrscheinlicher.

9

Thematisiert die Ortschaften (URUDIDLI.ḪI.A), die sich rund um den Berg Tippuwa befinden. Rs. IV 11 nu-wa A-NA DINGIR-LIM ḫa!-me-eš-ḫi EZEN4 ḫar-p[í-y]a-aš e-eš-šir.

10

Vgl. die Einleitung zu diesem Inventartext in Hazenbos 2003, 131-132 und die Umschrift von Rs. III 1-3 in 135.

11

Vgl. Cohen 2002, 134.


Editio ultima: 2015-12-21






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