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§ 1'
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[ … ] siehe [ … Le]ben, Gesund[heit, Leistungsfähigkeit, lange Jahre, … He]ldenmut, einen st[arken Stock, … ], šalḫitti (und) man[nitti, 1 … ] 2
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Hier ist wahrscheinlich eine Form des Adjektivs tarḫuili- „stark, mächtig“ und ein Substantiv wie GIŠŠUKUR/GIŠtu-u-ri (vgl. KUB 57.60 Vs. II 1' = KUB 57.63 Vs. II 5 bzw. KUB 43.23 Rs. 16') zu ergänzen.
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Die allgemein zusammen belegten Wörter šalhitti- und mannitti- bezeichnen einen wünschenswerten Zustand, der noch nicht hinreichend verstanden wird.
Am Ende des Satzes ist ein Verb wie peški/peškitten zu erwarten, so dass die Formulierung folgendermaßen lauten könnte: „siehe, [du sollst/ihr sollt ihm (d.h. dem Ritualherrn)/ihnen (d.h. dem König und der Königin) Le]ben, …, [gewähren]“.
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