In Rs. 1' sind noch vier bis fünf Zeichen zu erkennen sowie ein Paragraphenstrich vor Zeile Rs. 2'. Die Vs. ist bis auf wenige Zeichen unleserlich und nicht in den Kontext von CTH 414.1 einzuordnen.
Siehe Starke 1990, 473 mit Anm. 1729: „Wie die Eibe andauernd blühend (grünend) (ist), so sollen auch sowohl König als auch Königin andauernd blühend sein.“