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Und das Besänftigung(sritual) bezieht man ein.1
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Am 5. Tag genau ein Anstachelungsritual.2
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Am 6. Tag genau ein Anstachelungsritual.
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Am 7. Tage aber stachelt man (die Gottheit) an
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und nimm[t] (die für) das Anstachelungsritual (notwendigen Materialien) hoch.3
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Den Knochen aber, die von weitem aus dem Land hergebracht sind,
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gibt man, solange die Tage des Anstachelungsrituals sind,
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das tägliche Opfer folgendermaßen:4
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Sobald man ihn am ersten Tag besänftigt,
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[opf]ert er 1 Schaf dem Sonnengott und den Göttern des Himmels.
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1 Schaf aber opfert er der Allani, der Sonnengöttin der Erde, und den Göttern [der Erde].5
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[1 Schaf ab]er opfert er Ara.6
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„[Was] auch immer wir ihm bewirken,
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[e]s soll ihm rechtens sein!“7
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[ … ] 8 Schafe opfer[t er] der Seele des Toten.
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Am nächsten Morgen aber opfert er 1 Schaf dem Sonnengott und den Göttern des Himmels.
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1 Schaf aber opfert er der Sonnengöttin der Erde, Allani, und den Göttern der Erde.
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1 Schaf aber opfert er Ara.
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1 Rind des Tores1 und 8 Schafe opfert er der Seele des Toten.
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Am 3. Tage aber opfert er 1 Schaf dem Sonnengott und den Göttern des Himmels, 1 Schaf aber der Sonnengöttin der Erde, Allani, und den Göttern der Erde.
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1 Schaf aber op[fert er] Ara.
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1 fettes Rind aber und 8 Schafe opfe[rt er] der Seele des Toten.
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Am 4. Tage aber [opfert er] 1 Schaf dem Sonnengott [und] den Göttern des Himmels, 1 Schaf der Allani, der Sonnengöttin der Erde, und [den Göttern] der Erde, 1 Schaf für Ara, 1 Rind des Tores, 8 Schafe … der Seele des Toten.
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Am 5. Tag aber [ … ] 1 Schaf dem Sonnengott [und] den Göttern des Himm[els], 1 Schaf der Allani, [der Sonnengöttin der] Erde …
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Nach Otten H. 1958b, 99; so auch Haas V. 1994a, 218; anders CHD L-N 58: „In case the bones must be brought from a distant land, during the days of mukeššar they give sacrifices for him daily as follows.“ und HW2 Ḫ 427: „Was aber die Gebeine (betrifft), (die) aus fernem Land hergebracht (worden sind), - solange die Tage des Klagerituals (dauern), gibt man ihm (dem Toten) Tag für Tag folgendes als Opfer“.
Zur Frage des Verhältnisses der Sonnengöttin der Erde und Allani siehe Lorenz U. 2008a, bes. 504f.
Siehe zu dieser Gottheit Otten H. 1958b, 99 Anm. 2 („vielleicht deifizierter Begriff ara- „Wohl, Recht, Angemessenes“), Cohen Y. 2002a, 41-44 („positive abstact quality, namely, āra“). Von Laroche E. 1946-1947a, 45, als hurritische Gottheit gelistet.
Vgl. Cohen Y. 2002a, 36, 43: „Let whatever we will perform for him, be considered acceptable to him!“
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