Königserlass (Spätalthethitisch/Frühmittelhethitisch) (CTH 23.3)
Textüberlieferung
Exemplar
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Edition
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Inventarnummer
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Fundort
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A
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KUB 31.74
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Bo 544
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Exemplar A ist eine vierkolumnige Tafel in jh. Ductus, deren Kol. I nur durch wenige Zeilen des rechten Randes belegt ist. Von den anderen Kolumnen sind nur die erste (Kol. II und III) oder die zweite (Kol. IV) Hälfte der jeweiligen Zeilen noch vorhanden.
Editionsgeschichte
Auf den Text wird in Güterbock (Güterbock H.G. 1936a, S. 72, als „altertümlich“ bezeichnet) wegen der Erwähnung in Kol. II 12' des PN Alluwamna kurz verwiesen (s. auch Klengel H. 1999a, S. 89).
Nur Paragraph 2' von Kol. II ist in Watkins C. 1972b aufgrund des mit einer angenommenen Ordalprozedur verbundenen Wortes happa- ausführlich diskutiert (dazu Laroche E. 1973c, S. 183, Anm. 12; vgl. auch HW2 s.v. hapa- I.1a, S. 198).
Textbestimmung und Inhaltsübersicht
Wegen des lückenhaften Zustandes des Textes bleibt sowohl die historische als auch die literarische Bestimmung dieses Dokuments unsicher. Das schon erwähnte Auftreten des PN Alluwamna in Kol. II könnte, wenn er tatsächlich auf den bekannten König der Endphase der althethitischen Zeit und nicht auf eine gleichnamige innerhalb einer erzählhaften Partitur handelnde Person zu beziehen wäre, auf eine Datierung der ursprünglichen Redaktion zwischen dem Ende des althethitischen und dem Anfang des mittelhethitischen Zeitraums verweisen.
Mehrere thematische Elemente deuten auf eine mögliche Zuweisung des Textes zum Genre des Königserlasses hin:
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Die Verwendung der 2. Pers. Sing. und Pl. bei den Personalpronomina und den Verbalformen;
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Die mögliche Erwähnung einer Ordalprozedur in Kol. II 9'-11';
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Der vorschreibende Charakter von Rs. III § 2'''-3''';
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Die Formel URRAM ŠĒRAM im ersten erhaltenen Paragraphen von Kol. IV.
Die Identifizierung der in den einzelnen Paragraphen behandelten Themen bereitet aufgrund des fragmentarischen Zustandes des Texts große Schwierigkeiten und ist dementsprechend mit Vorbehalt anzunehmen.
§ 1' (=Vs. I 1'- 12')
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Das Vorhandensein einer Verbalform in der 3. Pers. Pl. des Präteritums in Z. 5', die enklitische Partikel der direkten Rede =wa in Z. 8', die mögliche Imperativform in Z. 9' sowie di Erwähnung der Stadt Zippalanda in Z. 10' legen die Vermutung nah, dass dieser Paragraph die Erzählung einer für die Textgestaltung relevanten Episode enthält.
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§ 1'' (= Vs. II 1'- 8')
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Die Pronominal- und Verbalformen in der 2. Pers. Pl. könnten auf dispositive Vorschriften verweisen, die im Zusammenhang mit der vorgehenden erzählten Episode stünden.
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§ 2'' (= Vs. II 9'-11')
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Wie in der Einleitung schon erwähnt wurde, ist dieser Paragraph ausführlich in Watkins C. 1972b analysiert worden. Obwohl es, wie von Watkins vorgeschlagen, anzunehmen ist, dass in dieser Partitur irgendeine Art von Ordalpraxis vorliegt, verbleiben jedoch manche interpretatorische Härten.1 Diese liegen hauptsächlich sowohl in der Semantik des Wortes ḫappa, als auch in der syntaktischen Konstruktion von Z. 9'. Das auf Flussordal bezogene Wort für „Fluss(gott)“ ist in der Tat immer hapa- notiert und ist demnach auf P.A. hab- (I.E. *h2eb-) zurückzuführen. Die nur an dieser Stelle mit doppelter Labial belegte Form2 wäre jedoch nach Watkins' Meinung auf hap- (<*h2ep-) zu beziehen und somit mit einer „animierten“ Bezeichnung des Wassers zu verbinden, die nur in althethitischer Zeit noch vereinzelt in Gebrauch, später jedoch von dem geläufigen neutralen wātar ersetzt worden wäre.3 Zu dieser grundsätzlichen Besonderheit kommt noch die syntaktische Stellung des Wortes gegenüber der Adverbialform anda hinzu. Sollte man happa als Allativ fassen, so würde man seine Stellung appositionell nach anda erwarten.4
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§ 3'' (= Vs. II 12'-17')
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Die am Anfang des Paragraphen vorhandene Erwähnung von Alluwamna mit der enklitischen Konjunktion =a/ya scheint hinzudeuten, dass dieser Abschnitt mit dem Vorangehenden syntaktisch in einem parallelen Zusammenhang steht. Ob dieser nur eine in sich geschlossene (und dementsprechend paradigmatische) Episode oder die Fortsetzung einer schon in vorigen Paragraphen enthaltenen historischen Erzählung kann nicht festgestellt werden.
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§ 4'' (= Vs. II 18'-19')
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Nur Spuren vorhanden.
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§ 1''' (= Rs. III 1')
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§ 2''' (= Rs. III 2'-7')
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Obwohl der genaue Textzusammenhang aus den verbleibenden Zeilenresten nicht zu entnehmen ist, resultiert der instruktionsartige Charakter dieses Paragraphem ziemlich deutlich. Die in Z. 4' vorgeschlagene Ergänzung É.I[N?.NU?.DA? ist wohl mit der Verbalform an-da iš-tap-pa-an[-du?/zi? in Z. 5' in Verbindung zu stellen und findet in HG § 158 eine thematische Entsprechung.
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§ 3''' (= Rs. III 8'-12')
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Auch dieser Paragraph scheint Vorschriften enthalten zu haben.5
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§ 1'''' (= Rs. IV 1'-6')
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Wenn auch der bruchstückhafte Zustand keine Textrekonstruktion erlaubt, verweist die in Z. 5' enthaltene Formel URRAM ŠĒRAM auf eine königliche dispositive Entscheidung.
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§ 2''''- 3'''' (= Rs. IV 7'-11')
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Von den letzten zwei Paragraphen sind nur wenige Zeichen am rechten Rand der Kolumne noch zu lesen. Nur die Nennung der Stadt Zippalanda ist noch in Z. 9' zu erwähnen.
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