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Ihr unterdrückt weiter die Dienstpflichtigen,
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und diese auch haben ihrerseits angefangen, (diejenigen, die) unter (ihnen sind,) weiter zu unterdrücken.
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Habt ihr so das Wort meines Vater bewahrt?
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Wenn ihr (es) nicht im Gedächtnis halten werdet,
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wird es hier (für euch) kein Greisenalter geben.
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Für euch gilt2 das Wort meines Vaters!
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Von denen, (die unter der Aufsicht) von Šarka (sind) - nämlich Nunnu, Muwa, Ḫurmel, Kukku und Zuru, seine (scil. von Šarka) Verpflegungslieferanten - nimmt Taš, der Man von Kuluppa, als Reisezuteilung jeweils 1 Schaf, 1 Gewand, 1 ḫištani-Gewand , 3 kaballum-Gewänder, 3 puššali-Gewänder, 3 Paar Schuhe, 1 zipattanni-Maß gutes Schweinefett, 5 Käse, 5 Portionen Sauerteig, 6 parīsu Emmermehl.
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Folgendes3 gehört aber zu seinem Geschenk:4 50 Brote - jeweils 10 (von jedem Lieferant),
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aus dem Haus(personal) gehen mit ihm ein Mann und eine Frau,
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(nachdem)5 er 1 kapunu Feld noch hinzu genommen hat.
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(Jedes Mal,) wenn mein Vater die tuliya einberief,
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und Verfehlungen bei euch untersuchte,
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(ging es da) nicht um eure Verpflegungslieferanten?
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Und nun schau dir an (wie es bei euch zugeht)!
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Ihr setzt immer wieder eure Verpflegungslieferanten unter Druck
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und erregt so regelmäßig Ärger beim König:
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„Du bist ein dienstpflichtiger Diener und jener ist ebenso ein dienstpflichtiger Diener!“6
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Wenn mein Vater euch (dann) zu euch nach Hause zurückließ,
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- so wie er gewöhnlich für euch zu schreiben pflegte -
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hatte er nicht für euch, DUGUD-Funktionäre, eine (Instruktions)tafel anfertigen lassen?
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Und nun schau dir an (wie es bei euch zugeht)!
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Ihr geht in das Land
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und den Amen lasst ihr keine Gerechtigkeit widerfahren7.
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Seine (scil. des Reichen) Verpflegungslieferanten verhört ihr nicht,
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(und so) macht ihr weiter das (Interesse) des Reichen:
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Du gehst in sein Haus,
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nimmst des Armen das Seine,9
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untersuchst aber seine Rechtssache nicht!
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So habt ihr das Wort meines Vaters erfüllt?
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Jetzt wird hier folgendermaßen verfahren:
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Seine Verpflegungslieferanten [ … ] werdet ihr machen,
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Zur geläufigen Interpretation dieser Textpassagen als „Wenn ihr (es) nicht kennt, gibt es hier keinen(/keine) alten Mann(/alten Männer), der(/die) euch das Wort meines Vaters beibringen kann(/können)?“ s. schon die Bemerkungen in der Gesamteinleitung.
Wörtl. „spricht“ mit der Bedeutung „als rechtliche Grundlage gelten“.
Wörtl. „das seines Geschenks“ (d.i. „seines Schmieranteils“)
Die Zeitnuance wird der Tempus-Variation zwischen vorangehendem iēnta und folgendem dāš entnommen. Zu dieser Textstelle s. auch Marazzi M. 2008a, S. 69.
Entsprechend Goedegebuure P. 2003a, S. 189, nimmt apašš=a Bezug auf das bei(/unter der Aufsicht von) den DUGUD-Funtionären handelnde Dienstpersonal.
Wörtl. „das Blut des Armen (unter)sucht ihr weiter nicht“.
Über die Verbalform píyanazziatta s. jetzt CHD s.v. piyanattiya-.
Zu einer differierenden Interpretation von ši-e-et s. Goedegebuure P. 2006a, S. 181ss. (ši-e-et dā- „set aside/neglect“)
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