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CTH 123

Citatio: (ed.), hethiter.net/: CTH 123 (INTR 2014-02-17)

Vertrag mit einem unbekannten Herrscher (CTH 123)

Textüberlieferung

A

KBo 4.14

VAT 13049

--

Literatur

Meriggi 1962, 84-90; Otten 1963, 5-6; Stefanini 1965, 39-79; Stefanini 1966, 107-111; Otten 1976, 29; Singer 1985, 109-123 (dat. Tutḫaliya IV.); Harrak 1987, 217-219 (dat.); Mora 1988, 563-567; van den Hout 1989a, 272-302; van Soldt 1991, 868; Giorgieri – Mora 1996, 66-68; Bemporad 2002, 71-86; Freu 2003a, 106, 108-109; Mora 2005, 248-250; Freu 2007, 271-292; Vigo 2008, 224-225; Freu – Mazoyer 2011, 93-96; de Martino 2012, 196ff.

Editionsgeschichte

Diese Tafel wurde als Autographie von E. Forrer im Jahr 1920 als KBo 4.14 publiziert. Wie van den Hout 1989, 272 anmerkt, kommt diese Autographie dem Original sehr nahe , was sicherlich Forrers Vorzug ist.

Der Text der zweiten und dritten Kolumne ist nahezu vollständig erhalten, sehr schlecht dagegen die erste Kolumne mit dem Textanfang und die gesamte vierte Kolumne.

Meriggi 1962 kommentierte diesen Text erstmals ausführlich. Die erste vollständige Bearbeitung veröffentlichte Stefanini 1965 und ein Jahr danach publizierte derselbe Autor (Stefanini 1966) einen weiteren Aufsatz über die Zuschreibung von KBo 4.14. Später lieferte van den Hout 1989 eine Neubearbeitung in seiner unpublizierten Dissertation. Weitere Aufsätze über die allgemeine Problematiken von KBo 4.14 wurden von Singer 1985 und zuletzt von Bemporad 2002, Freu 2007 und Freu – Mazoyer 2011 vorgelegt.

Außerdem wurde der Vertrag mehrmals in Büchern oder Aufsätzen als Quelle herangezogen, die die Endphase des hethitischen Reiches behandeln.

Historische Einleitung

Dieser Text weist zwei Hauptprobleme auf, und zwar welchem der hethitischen Könige Tutḫaliya IV. oder Šuppiluliuma II. er zugeschrieben werden soll und ob es sich wirklich um einen Vertrag oder eher um eine Eidesleistung einer hochrangigen Persönlichkeit handelt.

Stefanini wies in seiner editio princeps (Stefanini 1965) den Text Šuppiluliuma II. zu, aber in einem anderen Aufsatz aus dem folgenden Jahr (Stefanini 1966) änderte er seine Meinung und wies den Text Arnuwanda III. zu.

Dank eines neuen Briefes aus Ugarit (RS 34.165) hat I. Singer 1985 eine Zuweisung an Tutḫaliya IV. vorgeschlagen und den Vertragspartner mit Eḫli-Šarruma, König von Išuwa, identifiziert1. Die Erwähnung der Niḫ(i)riya-Schlacht und der mit ihr verbundenen negativen Ereignisse wären eine zusätzliche Prüfung für diese Datierung. Ferner hältt Singer KBo 4.14 für einen echten Vertrag.

Auch van den Hout 1989a folgt dem Vorschlag von Singer und entscheidet sich für eine Zuweisung an Tutḫaliya IV.

Mora 1988 hat diese Identifizierung in Frage gestellt und KBo 4.14 einem Nachfolger Tutḫaliyas IV. zugeschrieben. Deshalb schließt sie eine Zusammenhang zwischen RS 34.165 und KBo 4.14 aus und vermutet, dass der Autor von CTH 123 an der Schlacht von Niḫ(i)riya als Thronerbe teilgenommen haben könnte. Deshalb käme als Autor dieses Vertrags Arnuwanda III. oder Šuppiluliuma II. in Frage.

Bemporad 2002 lehnt den Vorschlag von Singer völlig ab und beweist, dass KBo 4.14 Šuppiluliuma II. zugeschrieben werden sollte und es sich nicht um einen Vertrag handelt1. Die von ihm zur Unterstützung seiner Theorie angeführten Argumentationen scheinen überzeugend und gut formuliert. Tatsächlich weist KBo 4.14 kein Element auf, das eine Identifikation dieses Textes als Vertrag gestattet. Es gibt keine historische Einleitung, keine Schwurgötterliste, keinen Bezug auf Truppenlieferungen für Offensiv- oder Defensivbündnisse. Insgesamt handelt es sich um eine Art von Umgangssprache ohne die nötigen Formeln, die einen internationalen Vertrag auszeichnen. Unter diesem Gesichtspunkt scheint § 31' (kola 244-247) besonders wichtig. Tatsächlich wird hier von der Möglichkeit gesprochen, dass der Empfänger von KBo 4.14 in ein anderes Land oder Grenzgebiet versetzt werden kann. Es ist offensichtlich, dass eine solche Maßnahme nicht mit einem König vereinbart werden kann, sei er auch ein Vasallenkönig. Dagegen würde sie zu einem Funktionär sehr gut passen.

Vor kurzem hat auch Freu die Zuweisung an Tutḫaliya IV. unterstützt (vgl. Freu 2007 und Freu – Mazoyer 2011), er zieht aber wieder den Vorschlag von Stefanini in Betracht, dass es sich um ein Edikt für einen Beamten des höheren Dienstes handelt.

Die Erwähnung von BU-Šarruma und seines Todes in Vs. III 39 ist ebenso merkwürdig. BU-Šarruma wird nahezu einstimmig als Geburtsnamen von Tutḫaliya IV. betrachtet und das diente lange als Beweis für die Zuschreibung von KBo 4.14 an Šuppiluliuma II. Selbstverständlich lehnte Singer diese Identifizierung ab, um seine Datierung an Tutḫaliya IV. zu retten2. Tatsächlich scheint es ziemlich ungewöhnlich, dass ein König in einer offiziellen Urkunde seinen Geburtsnamen anstelle seines dynastischen Namens benutzt. Nach Bemporad 2002, 76ff. ist es ebenso ungewöhnlich, dass sich Šuppiluliuma II. auf seinen Vater nicht mit seinem Königsnamen bezieht und deshalb schlägt er eine Identifizierung von BU-Šarruma mit Arnuwanda III. vor, dessen kurze und wahrscheinlich schwierige Königsherrschaft mit den in KBo 4.14 berichteten Ereignissen sehr gut passen würde.

In Freu 2007 und Freu – Mazoyer 2011 wird die Identifikation BU-Šarruma = Tutḫaliya ausgeschlossen; es wird aber anscheinend keine alternative Lösung vorgeschlagen.

In Anbetracht der obengenannten Betrachtungen scheint es sehr schwierig Singers Vorschlag für eine Datierung von KBo 4.14 zu Tutḫaliya IV zu unterstützen und es ist wahrscheinlicher, dass dieser Text Šuppiluliuma II. zugeschrieben werden sollte.

Der Duktus von KBo 4.14 wurde bisher nicht in Betracht gezogen, aber er könnte er ein wichtiges Argument liefern, um eine Zuweisung an Šuppiluliuma II. zu unterstützen. Tatsächlich zeigt KBo 4.14 den typischen und sehr besonderen IIIc Duktus mit betont schrägen, ausgestreckten und ziemlich dünnen Keilen, die in anderen spätjunghethitischen Texten, darunter zuerst in KUB 26.32 + KUB 23.44(++) (CTH 124) und KBo 12.38 (CTH 121) wiederzufinden sind3. KBo 12.38 ist sicherlich Šuppiluliuma II. zuzuschreiben, weil die Eroberung von Alašiyas (Zyprus) durch diesen König erzählt wird. Ebenso ist auch CTH 124, der Treueid eines Schreibers (evtl. Tagi-Šarruma), Suppiluliuma II. zuzuschreiben. Nach genauer Analyse der Tafeln scheint es möglich, dass diese Texte von dem selben Schreiber geschrieben worden sein könnten, was damit sehr wahrscheinlich zu einer Zuweisung an Šuppiluliuma II. führen würde.

1

Über Ehli-Šarruma in KBo 4.14 vgl. Imparati 1992, 310-311.

1

Vgl. Bemporad 2002, 72 mit Anm. 6 für die vorige Literatur.

2

Vgl. Singer 1985, 114. Eine andere Meinung vertritt Imparati 1992, 311-312.

3

Zu anderen Texten mit dem selben oder ähnlichem Duktus vgl. z. B. KUB 60.61(CTH 214.3), KUB 60.69 (CTH 212.78), KBo 12.64 (CTH 83.2), KBo 12.70 (CTH 316), KBo 43.63 (CTH 12.III?).


Editio ultima: 2014-02-17






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