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Citatio: F. Fuscagni (ed.), hethiter.net/: CTH 137.1 (INTR 2012-01-02)
Vertrag Arnuwandas I. mit Kaškäern (CTH 137.1) Textüberlieferung:
Literatur: von Schuler 1965a, 134-138; Otten 1971, 50 Anm. 109; Bin-Nun 1973, 10; Melchert 1977, 90; Freu 1983, 143-144; Neu 1983, 396-397, 399; Catsanicos 1986, 136 Anm. 85; de Martino 1991, 34; Houwink ten Cate 1998, 178; Reichardt 1998, 29, 67; Klengel 1999, 102 [B5], 117 [A5]; Freu 2005, 68; Klinger 2005, 353ff.; Freu-Mazoyer 2007, 142, 185; Marizza 2007, 47; Trémouille 2007, 686; Melchert 2008, 527. Editionsgeschichte: Alle Fragmente wurden während der 3. Grabungskampagne (1933) von Kurt Bittel auf Büyükkale entdeckt, und zwar insbesondere in Raum 5 des Gebäudes A oder in dessen unmittelbarer Nähe. 1955 publizierte Heinrich Otten drei dieser Bruchstücke, 1303/c+1375/c und 850/c, als KUB 36.115 und KUB 36.117, deutete sie aber als Instruktionen1. Die Zugehörigkeit dieser Fragmente zur Gruppe der Kaška-Verträge erkannte Emmanuel Laroche 1957, 134. In den folgenden Jahren konnte Otten mit 1373/c, 2639/c und 2673/c drei Anschlussstücke identifizieren, welche er Einar von Schuler mitteilte, der sie in seiner Habilitationsschrift über die Kaškäer bearbeitete (von Schuler 1965a, 134-140: Transliteration, Übersetzung, knapper Kommentar). Einige Jahre danach, 1968, legte Otten alle bis dahin bekannten Fragmente als KBo 16.27 in Autographie vor. Das später identifizierte Anschlussstück 2392/c wurde 1997 in einer Autographie von Christel Rüster als KBo 40.330 publiziert. Obwohl Otten die Fragmente 1303/c+1375/c und 850/c in der Inhaltsübersicht zu KUB 36 als “Bruchstücke ... in althethitischer Sprache" bezeichnet hatte, wurde der Vertrag anfangs fragend Arnuwanda III. zugewiesen2, aber einige Jahre danach gestatteten die neuen Kenntnisse über Paläographie und Textdatierung (vgl. z.B. Neu 1983, 396-397 eine sichere Zuschreibung an Arnuwanda I. Historische Einleitung: Der schlechte Erhaltungsstand dieses Textes erlaubt keine weitreichenden Schlüsse. Nach von Schuler 1965a, 139, zeigt der Text "eine gewisse Abhängigkeit von KUB 23.77+”. Der Vertrag, der KBo16.27 am ähnlichsten ist, ist jedoch zweifellos KBo 8.35. In beiden Fällen handelt es sich eher um Vereinbarungen als um richtiggehende Verträge (wie hingegen KUB 23.77++ zu beurteilen ist, vgl. die Einleitung zu CTH 138.1). Die Vorderseite von KBo 16.27+ enthält eine Reihe von Übereinkünften mit kaškäischen Ortschaften Nordanatoliens, z.B. Kammama (§ 3) oder Šadduppa (§ 8). Der Vergleich mit Bo 10285 (CTH 137.2) legt nahe, dass zumindest die Vs. von CTH 137 in durch Doppelstrich abgetrennte, mehrere Paragraphen umfassende Abschnitte unterteilt war, die jeweils die Übereinkünfte einer kaskäischen Ortschaft enthalten. Es ist daher wahrscheinlich dass jeder dieser Abschnitte mit dem gleichen Satz wie in KBo 16.27 Vs. I 21' ff. und Bo 10285 1 ff. beginnt. Der Form nach handelt es sich jeweils um eine Erklärung des hethitischen Königs, in dem er die Bestimmungen nennt, die die Kontrahenten durch ihren Eid anzuerkennen haben. Auch auf der Rückseite der Tafel erscheint eine ähnliche Reihe von Übereinkünften, aber in diesem Falle handelt es sich um Abkommen mit Einzelpersonen, die als Vertreter von größeren Ortschaften auftreten und von Bewohnern anderer Orte - wohl kleineren Dörfern - begleitet werden können (katti=šši=ya); vgl. z.B. §§ 21'-22', wo ein Verwalter(?) (pi[kuriall]i) namens [Nan]aziti aus Išḫupitta, einer gut bekannten Stadt Nordanatoliens, erscheint und mit ihm vier Männer einer anderen Siedlung, deren Name nicht erhalten ist, sich eidlich verpflichtet. Ähnlich sind § 25''' und § 26'''. Diese Übereinkünfte sind in jeweils ein oder zwei Paragraphen niedergelegt, die nach Nennung des Eidleistenden durch die Formel nu=za linkiya kattan (oder ŠAPAL NĪŠ DINGIR-LIM) kiššan dāiēr (oder dāiš) "Sie haben sich (Er hat sich) folgendermaßen unter Eid gelegt" eingeleitet werden. Typisch für die Kaška-Verträge ist die häufige Erwähnung von DUMUMEŠ šulleš “Geiseln” in Vs. I (vgl. auch z.B. KBo 8.35+ Vs. I 17). Einmal werden auch LÚ.MEŠIGI.NU.GÁL “Blinde” erwähnt (I 16'), wobei allerdings der lückenhafte Kontext keine weiteren Erkenntnisse liefert3. In Rs. III 11' wird ein Schreiber Armaziti genannt. Da ein gleichnamiger Schreiber aus der Zeit Tutḫaliyas IV. bekannt ist4, hielt von Schuler zunächst eine entsprechende Spätdatierung für wahrscheinlich. Ein Armaziti ist aber auch in Briefen aus mittelhethitischer Zeit bezeugt; ABoT 65 Vs. 6, HKM 84 Ro 16', HHCTO 1 Vs. 185. Zwar bleibt seine Funktion in HKM 84 und HHCTO 1 unklar, doch wird der Name in ABoT 65 im Zusammenhang mit anderen Namen aus einem mittelhethitischen Schreibermilieu genannt, so dass eine Identifikation mit dem Armaziti LÚDUB.SAR-aš von KBo 16.27 Rs. III 12 gut möglich ist6. Ortsnamen: Išḫupitta: Rs. IV 6' Del Monte – Tischler 1978, 146-147; Alp 1991, 13-14; Del Monte 1992, 53; Del Monte 1993, 60 Anm. 10; Del Monte 2008, 69 Anm. 42. Ištumišta: Rs. IV 28', 31' Del Monte – Tischler 1978, 154 Kakadduwa: Rs. IV 8' Del Monte – Tischler 1978, 162; Alp 1991, 15-16; Del Monte 1992, 59; Del Monte 1995, 92-93. Kam(m)a(m)ma: Vs. I 10', 11' (nörd-westlich von Šapinuwa) Forlanini 1977, 204ff.; Del Monte-Tischler 1978, 167-168 - Alp 1991, 16; Del Monte 1992, 62; Del Monte 1993, 76 Anm. 10; Forlanini 1997, 399. mit A. 7; Trémouille 2007, 686-690; Forlanini 2008,167-169; Del Monte 2008, 137 Anm. 15 (zwischen Ortaköy und Çekerek). Šadduppa: Vs. II 4', 6' (nordlich von Halys in der Nähe von Karaḫna, vielleicht mit heutige Çemlıbel zu identifizieren) - Ünal 1974, 194, 212; Del Monte – Tischler 1978, 356; Forlanini 1997, 407-409 (vorschlägt eine Identifizierung mit dem Hügel von Bolos/Aktepe) Uppaššitta: Rs. III 8' - Del Monte – Tischler 1978, 456 - Forlanini 1992, 287, 394. ©Staatsverträge der Hethiter |
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