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Citatio: G. Wilhelm (ed.), hethiter.net/: CTH 42 (INTR 2013-02-24)
Vertrag Šuppiluliumas I. mit Ḫukkana von Ḫajaša (CTH 42) Textüberlieferung: Exemplar A: Zweikolumnige Tafel aus den Ostmagazinen des Tempels I, Niederschrift des 13. Jhs. Es handelt sich um die Abschrift einer Tafel mit Beschädigungen, wie die Markierung unlesbarer Stellen durch mehrfach gesetztes PAP sowie den Hinweis ḫarran "beschädigt" in Vs. II zeigt. Exemplar B: Einkolumnige Tafel aus den Ostmagazinen des Tempels I, Niederschrift des 14. Jhs. 2. Tafel aus einer Serie von drei Tafeln.
Literatur: Friedrich 1930; Koschaker 1931 passim, s. S. 113f. sub F 6; von Schuler 1965, 6-7; Otten 1970; Riemschneider 1975; Neu 1979; Carruba 1988a; Beckman 1996, 22-30, 2. Auflage: Beckman 1999, 26-34; Cohen 2002, 79-96; Klinger 2005b; Akdoğan 2007; Christiansen 2007; Groddek 2008, 43-45, Nr. 40; Akdoğan 2009. Editionsgeschichte: Bei den Nachgrabungen im Winckler-Makridi-Schutt vor den Ostmagazinen des Großen Tempels wurden zahlreiche Fragmente (bisher identifiziert: 16) gefunden, die zum Ḫukkana-Vertrag gehören und zum Teil an das Expl A aus den Grabungen Wincklers und Makridis anschließen, zum anderen Teil zum Exemplar B gehören. Daraus ergibt sich, dass beide Tafeln aus der Tafelsammlung des Großen Tempels stammen. Bisher gibt es keinen Nachweis, dass der Vertrag auch in anderen Tafelsammlungen in Hattuša aufbewahrt wurde. 1921 begann Friedrich Hrozný mit der keilschriftlichen Edition (A1, A2 in KBo 5); im Inhaltsverzeichnis wird bereits auf die Zusammengehörigkeit der getrennt publizierten Fragmente hingewiesen. Nachträge finden sich in KBo 6, S. 83. Bei seiner Aufarbeitung historischer Texte publizierte Albrecht Götze 1926 in KUB 14 das Fragment B7 und erkannte, dass es zu einer zweiten Abschrift des Vertrages gehörte. Schon ein Jahr darauf konnte er in KUB 19 weitere Fragmente dieser Tafel edieren (zu B3), deren Zusammenschluss wohl schon in der Grabung erfolgt ist, wie die Registrierung unter derselben Bo-Nummer nahelegt. Auf dieser Textgrundlage veröffentlichte Johannes Friedrich 1930, 103-175 eine Bearbeitung des Vertrages. In einem Nachtrag konnte er nach Mitteilung von Götze außerdem einige weitere Fragmente der Tafel B verwenden: Ein Fragment ohne Anschluss (B5) sowie zwei zu B3 gehörige Fragmente, die Götze 1929 (in KUB 23) bzw. 1933 (in KUB 26) auch in einer Autographie edierte, die die zuvor in KUB 19 und 23 publizierten Fragmente von B3 wiederholt. Ein größeres und inhaltlich weiterführendes, an A Rs. III anschließendes Fragment (A3), konnte Götze erst nach Friedrichs Textbearbeitung identifizieren, er nahm es ebenfalls 1933 in KUB 26 auf. Die spätere Aufarbeitung der Funde Wincklers und Makridis im Institut für Orientforschung der Deutschen Akademie der Wissenschaften, Berlin, erbrachte nur noch ein weiteres Fragment (A6), das von Horst Klengel 1968 in KUB 40 ediert wurde. Bedeutende Fortschritte erbrachten die Nachgrabungen im Winckler-Makridi-Schutt vor den Ostmagazinen des Großen Tempels in den Jahren von 1962-1969. Die Funde von 1962 (u-Texte) veranlassten Heinrich Otten, die Unübersichtlichkeit der Zusammensetzung der Tafel B durch eine Neukopie der Rs. 1970 in KBo 19 zu beheben, wobei er die bereits von Götze publizierten Fragmente nur in den Anschlussstellen autographierte und sie im übrigen nur transkribierte ( B1). In demselben Band legte Otten auch Autographien von weiteren Fragmenten des Exemplars B vor, die er noch nicht genauer plazieren konnte (B4 und B6). Erstmals fanden sich auch Anschlussstücke zu Exemplar A, die ebenfalls in KBo 19 veröffentlicht wurden (A4, A5). In einer Anmerkung (S. V) weist Otten auf ein weiteres, 1969 ausgegrabenes Fragment (B8) hin, das er zusammen mit Christel Rüster 1972 in Transkription vorlegte (Otten – Rüster 1972, 102-103) und 1974 in KBo 22 edierte. Ein ebenfalls zu Exemplar B gehöriges Fragment (B2) wurde von Jared L. Miller 2005 in KBo 52 ediert und von Rukiye Akdoğan 2009 als zum Ḫukkana-Vertrag gehörig identifiziert. In ihrer Bearbeitung des Exemplars B konnte sie auch die Fragmente B4 und B6 innerhalb der Tafel plazieren (s. Joinzeichnungen und Photos). Ein weiteres Fragment, das Detlev Groddek 2006 in KBo 54 ediert hatte (B9), konnte Jürgen Lorenz 2010 identifizieren und anschließen. 2013 gelang es Francesco Fuscagni, ein unveröffentlichtes Fragment als zu Exemplar A gehörig zu identifizieren uns anzuschließen (A7). Historische Einleitung: Bereits zur Zeit Tutḫalijas II. bestand ein vertragliches Verhältnis zu einem Herrscher des nordöstlichen Landes Ḫajaša namens Marija. Dem § 32 des Ḫukkana-Vertrages zufolge ließ Tutḫalija den Marija wegen eines Fehlverhaltens bei einem Besuch im großköniglichen Palast hinrichten. Wann Šuppiluliuma I. Ḫukkana zum Herrscher einsetzte, ist nicht bekannt, wahrscheinlich geschah dies schon früh in seiner Regierungszeit. Anscheinend war Ḫukkana an den hethitischen Hof geflüchtet, wo er zum künftigen Herrscher bestimmt und mit einer Schwester Šuppiluliumas verheiratet wurde. Die Bezeichnung Ḫukkanas als „letzter Hund“ (§ 1) deutet darauf hin, dass er nicht hohen Ranges war. Andererseits war seine Tochter mit einem Marija verheiratet, der zwar sicherlich nicht mit dem hingerichteten Herrscher desselben Namens identisch ist, aber wohl doch eine hochstehende Persönlichkeit war, deren Einfluss Šuppiluliuma zurückdrängen wollte, indem er vertraglich die Auflösung von dessen Ehe mit Ḫukkanas Tochter verlangte. Der Vertrag enthält Verhaltensvorschriften, die sich mit Rücksicht auf Šuppiluliumas Schwester gegen eine tatsächliche oder vermeintliche, jedenfalls für die Hethiter sehr anstößige Sitte richteten, derzufolge in Hajasa ein Mann auch mit den weiblichen Verwandten seiner Ehefrau (wie auch mit den Frauen seines Bruders und sogar mit den eigenen Schwestern) sexuellen Verkehr pflegte. Über das weitere Schicksal Ḫukkanas ist nichts bekannt. Eine Orakelanfrage (KUB 18, 2 Rs. III 10f.), ob "Ḫukkana, der Mann von Azzi", dem Großkönig die Treue halten werde, könnte darauf hindeuten, dass Ḫukkanas Vertragstreue für den hethitischen Hof zweifelhaft war. Wie aus Muršilis II. kriegerischer Auseinandersetzung mit Ḫajaša in seinem 7. Regierungsjahr geschlossen werden kann, sah sich Ḫajaša spätestens nach dem Tode Šuppiluliumas nicht mehr an den Vertrag gebunden. ©Staatsverträge der Hethiter |
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