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§ 3'
23
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[Wenn der König des Landes] Mittani gegen das L[and K]izzuwatna Feindschaft ergreift -,
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[Wenn] es aber Meiner Majestät [günsti]g ist,
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wird sie (= Meine Majestät) [Šun]aššu[ra] zu [Hil]fe kommen;
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wenn es ihr aber nicht günstig ist,
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wird [sie] nicht kommen.
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