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§ 4'
28
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[Wenn jemand, sei er ein Mann oder eine Stadt3, gegen das] Land Ḫatti Böses plant
29
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od[er (wenn) das Land Mittanni Böses plant]
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und (du,) Šunaššura, von ihm hörst,
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[sollst du Meine Majestät] darüber [unterrichten];
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(und) du sollst [ es (...)] wieder anzeigen4.
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