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CTH 26

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1 -- [Wenn ein Diener des Großkönigs auf das Leben seines Herrn einen Anschlag plant]
2 -- [(und) ins Land Kizzuwatna eintritt,]
3 -- [und der Gro]ß[könig] dann [nach dem Flüchtling schickt],
4 -- [indem er so spricht:]
5 -- [„Er hat sich gegen mich empört,]
6 -- [gib ihn mir unbedingt zurück!“,]
7 -- [wenn] das Wort wa[hr ist],
8 -- [soll man ihm den Flüchtling zurückbringen.]
9 -- [Und wenn der Flüchtling es abstreitet (mit den Worten):]
10 -- „[ich persön]lich empöre mich nicht gegen [ih]n!“,
11 -- das Wort [lügt er].
12 -- [Welche angesehenen Männer des Landes Ḫatti auch immer Pa]ddatiššu zum Eid fo[rdert],
13 -- [die wird] man [einen Eid sprechen lassen],
14 -- und (dann) [wird man] den Flüchtling [zurückbringen].
15 -- [Und] wenn ein Diener Paddatiššus auf das Leben seines Herrn einen Anschlag plant
16 -- (und) ins Land Ḫatti eintri[tt],
17 -- [(und) Pa]ddatiššu dann nach dem Flüchtling schickt,
18 -- indem er so spricht:
19 -- „Er hat sich gegen mich empört,
20 -- gib ihn mir unbedingt zurück!“,
21 -- [wen]n das Wort wahr ist,
22 -- soll man ihm den Flüchtling zurückringen.
23 -- Und wenn der Flüchtling es abstreitet (mit den Worten):
24 -- „[Ich persön]lich empöre mich nicht gegen ihn!“,
25 -- das Wort lügt er.
26 -- Und welche angesehenen Männer des Landes Kizzuwatna auch immer [der Gro]ß[könig] zum [E]id fordert,
27 -- die wird man einen Eid sprechen lassen,
28 -- und (dann) wird man den Flüchtling zurückbringen.
29 -- [Wenn der] Groß[kön]ig seinen Sohn oder seinen Diener zu Paddatiššu sendet,
30 -- dann wird (ihm) Paddatiššu nichts [Bö]ses zufügen.
31 -- Und wenn Paddatiššu seinen Sohn oder seinen Diener [ins Lan]d des Großkönigs sendet,
32 -- dann wird (ihm) der Großkönig nichts Böses zufügen.
33 -- [Wenn ein Die]ner des Großkönigs auf das Leben seines Herrn einen Anschlag plant
34 -- (und) er (sich) im Land Ḫatti (aufhält)
35 -- (und wenn) [Padd]atiššu davon hört,
36 -- dann wird er ihn dem Großkönig nennen.
37 -- Und wenn ein Diener Paddatiššus [auf das Leben] seines Herrn einen Anschlag plant
38 -- (und) er (sich) im Land Kizzuwatna (aufhält)
39 -- (und) der Großkönig hört davon,
40 -- dann wird er (ihn) Paddatiššu nennen.
41 -- [Wenn (die Bevölkerung einer) Sied]lung des Großkönigs samt ihrem Personal1, ihrem Gut, ihren Rindern (und) ihrem Kleinvieh aufbricht
42 -- und ins Land Kizzuwatna eintritt,
43 -- [(dann) wird Paddati]ššu (sie) ergreifen
44 -- und (sie) dem Großkönig zurückbringen.
45 -- Und wenn (die Bevölkerung einer) Siedlung des Paddatiššu [samt] ihrem [Person]al, ihrem Gut, ihren Rindern (und) ihrem Kleinvieh aufbricht
46 -- und ins Land Ḫatti eintritt,
47 -- [dann] wird [der Großkönig] (sie) [er]greifen
48 -- und sie Paddatiššu jeweils zurückbringen.
49 -- [Wenn irgendjeman]d vom Lande Ḫatti aus Bosheit sagt:
50 -- „Die (Bevölkerung einer) Siedlung ist samt ihrem Personal [(und) ihrem Gut auf]gebrochen
51 -- (und dann) in das Land Kizzuwatna eingetreten!“
52 -- und (die Bevölkerung jener) Siedlung ist (gar) nicht mit ihrem (ganzen) Personal [(und) ihrer Habe aufge]brochen,
53 -- (sondern) in der Siedlung sind (Leute) vorhanden, die den Weidebetrieb weiterführen2,
54 -- [wer auch immer ein] angesehener [Ma]nn des Landes Ḫatti ist,
55 -- den Paddatiššu zum Eid fordert,
56 -- [den3 wird man einen Eid sprechen lassen]
57 -- und (dann) wird man das Personal zurückbringen.
58 -- Und wenn irgendjemand vom Lande Kizzuwatna [aus Bosheit] sagt:
59 -- „Die (Bevölkerung einer) Siedlung ist samt ihrem Personal (und) ihrem Gut aufgebrochen
60 -- [und dann in das Land Ḫatti] eingetreten!“
61 -- und die (Bevölkerung jener) Siedlung ist (gar) nicht mit ihrem (ganzen) Personal (und) ihrer Habe aufgebrochen,
62 -- [(sondern) in der Siedlung sind] (Leute) vorhanden, [die] den Weidebetrieb weiterführen,
63 -- [wer auch immer ein] angesehener [Ma]nn des Landes Kizzuwatna ist,
64 -- [den der Großkönig zum Ei]d fordert,
65 -- den wird man einen Eid sprechen lassen
66 -- und (dann) wird man das Personal zurückbringen.
67 -- [Wenn Rinderhirten mit] Rindern4 aus dem Land Ḫatti ins Gebiet des Landes Kizzuwatna hinabsteigen,
68 -- [wenn sie (dort etwas) stehlen,]?
69 -- (dann) werden sie [das Diebes]gut, das sie gestohlen haben5,
70 -- seinem Herrn6 zweifach ersetzen7,
71 -- und 30 Schekel Silber wird er8 (zusätzlich) geben.
72 -- [Wenn] er [die 30 Schekel Silber] nicht gibt,
73 -- dann ist er ein Dieb,
74 -- und man wird ihn in Schuldhaft nehmen? 9.
75 -- [Wenn ein Mann vom Lande Ḫatti, der] kein Rinderhirt ist,
76 -- zum Stehlen (ins Land Kizzuwatna) geht,10
77 -- dann tötet man ihn.
78 -- [Wenn ein?11 Rinderhirt mit Rind]ern aus dem Land Kizzuwatna ins Gebiet des Landes Ḫatti eintritt
79 -- [und etwas stiehlt,]?
80 -- [(dann) werden sie [das Diebes]gut, das sie gestohlen haben12,
81 -- seinem Herrn13 zweifach ersetzen,
82 -- und 30 Schekel Silber wird er (zusätzlich) geben.
83 -- [Wenn] er [die 30 Schekel Silber nicht] gibt,
84 -- (dann) ist er ein Dieb
85 -- und man wird ihn in Schuldhaft nehmen? 14.
86 -- [Wenn ein Mann aus dem Land Kizzuwatna, der] kein Rinderhirt ist,
87 -- zum Stehlen (ins Land Ḫatti) geht,
88 -- dann tötet man ihn.
89 -- [Wenn ein Mann vom Land Ḫatti einen Mann vom Land] Kizzuwatna mit einer Bronzelanze, einem Bronzedolch (oder) einem Bronzebeil [erschlägt]
90 -- [(oder) wenn er ... schickt/beauftragt15]
91 -- [(und)] er ihn tö[tet],
92 -- oder wenn er ihn zum Kauf gibt,
93 -- [(oder) wenn er mit starker Hand zuschl]ägt
94 -- und (der andere) stirbt,
95 -- wird er einen Mann wie (diesen) Mann (als Ersatz) geben.
96 -- [Wenn ein Mann vom Land Kizzuwatna einen Mann vom Land Ḫ]atti mit [einer Br]onze[lanze], einem Bronzedolch [(oder) einem Bronzebeil erschlägt],
97 -- [(oder) wenn] er [...]... schickt/beauftragt16
98 -- [(und)] er ihn tötet,
99 -- [oder wenn er ihn zum Kauf gibt,]
100 -- [(oder) wenn] er [m]it [starker]17 Hand zuschlägt
101 -- und (der andere) stirbt,
102 -- [wird er einen Mann wie (diesen) Mann (als Ersatz) geben.]
103 -- [ … ] flieht
(Bruch)
1
MUNUS.NITA steht hier und im folgenden nicht für NITLAM4 (ḫīrtu) (so implizit Meyer 1953, 117 "Frauen" und Beckman 1996, 12f. „women“), es handelt sich vielmehr um einen Kollektivbegriff für Frauen und Männer mit Sklavenstatus; s. Wilhelm 1980, 73 zu § 8 (61 MUNUS.NITAMEŠ ša ON AdŠ 2, Nr. 13: 75 als Summierung von Sklavinnen, Sklaven und Sklavenkindern); s. auch Moran 1992, 46 Anm. 23 zu EA 19: 85 (30 MUNUS.NITAMEŠ als Geschenk für den Pharao). Für weitere Belege s. auch CAD S 216f.
2
Wörtl. „ständig weideten“.
3
Text Nom. šū statt Akk. šuāti nach Rs. 26'.
4
So A. Hagenbuchner gegen Meyer 1953, 118f. auf Grund der Raumverhältnisse.
5
Text Präs.
6
Sc. dem Herrn des Diebesguts.
7
Irrig Meyer 1953, 119 („... Di]eb, der gestohlen hat, dann soll er seinem Herrn zweifach vergüten“) und danach Del Monte 1982, 154 („Il ladro che ha rubato risarcirà il doppio al suo padrone“) und Beckman 1996, 13 („a thief [among them(?)] who steals something must make full twofold restitution to his victim“), da umallû 3. Ps. Pl. ist.
8
Deutet der Wechsel vom Plural zum Singular auf einen jüngeren Nachtrag dieser ergänzenden Bestimmung hin?
9
Es kann sich wegen des Kontrasts zu der im folgenden Satz vorgeschriebenen Todesstrafe nur um eine weniger schwere Strafe handeln. Meyer 1953, 119 leitet uwabbaTū von abātu ab und vermutet eine Spezialbedeutung „man wird ihn absetzen (?)“; auch Del Monte 1982, 154 legt abātu zugrunde („e lo si distruggerà“). Beckman 1996, 13 läßt die Bestimmung der For offen („and must be ...“). Es liegt jedoch das Präs. D von ebēṭu II (G-Stamm nach AHw 183 „etwa 'binden'“, CAD E 13 „to be tied, girt“) vor; die hier vorgeschlagene Bedeutung knüpft an das Verbaladjektiv D (ubbuṭu, AHw 1400a: „ein Schuldgebundener?“) an.
Anders CAD R 308a: ana šarrāqi illak „becomes a thief“.
So wegen der Verbalform 3. Sg. irrub, falls diese nicht in Analogie zu § 8 (urradū) zu emendieren ist.
Text Präs.
Sc. dem Herrn des Diebesguts.
S. § 8.
S. § 10.
uwa’’er-šu 3. Sg. Prät. D von wâru; es ist hier wohl an einen Auftragsmord zu denken.
Erg. Meyer 1953, 119.

Editio ultima: Traductionis 25.02.2014