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CTH 41.I.2

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1 -- [Si]egel des Tutḫ[alij]a, [des Großkönigs, des Königs des Landes Ḫatti, (des Kriegers)].
2 -- Als mit .[ ... , sie] gegenseitig einen E[id leisteten(?) ... ],
3 -- haben sie miteinander diesen Vertrag geschlossen.
4 -- Früher, zur Zeit meines Großvaters, wurde das Land Kizzuwatna ein zum Lande Ḫatti gehöriges (Land).1
5 -- Später löste sich das Land Kizzuwatna vom Lande Ḫatti
6 -- (und) wandte sich dem Lande Ḫurri zu.
7 -- Als [jetz]t das Land Išu[wa, ein Diener] Meiner Majestät, gegen Meine Majestät Feindseligkeiten eröffnete,
8 -- zog ich, Meine Majestät, aus, um sie zu bekämpfen.
9 -- Ich bezwang das Land Išuwa,
10 -- und die Dorfbewohner flohen vor dem Antlitz Meiner Majestät,
11 -- in das Land Ḫurri gingen sie hinab.
12 -- Ich, Meine Majestät, schickte eine Botschaft zu dem Mann von Ḫurri:
13 -- "Gib meine Diener zurück!"
14 -- Aber der Mann von Ḫurri schickte Meiner Majestät die folgende Botschaft zurück: "Nein!
15 -- Die betreffenden Dorfbewohner sind früher, zur Zeit meines Großvaters, zum Land Ḫurri gekommen.
16 -- Dort wohnten sie.
17 -- Später aber gingen sie als Flüchtlinge ins Land Ḫatti zurück.
18 -- Später haben nun die Rinder ihren Rinderstall erkannt,
19 -- und daraufhin sind sie in mein Land gekommen."
20 -- Der Mann von Ḫurri schickte meine Diener Meiner Majestät nicht zurück,
21 -- sondern schickte seine Fußtruppen und Streitwagen.
22 -- Das Land Išuwa plünderten sie hinter dem Rücken Meiner Majestät.
23 -- Jegliche Gefangene, Rinder (und) Schafe, die sie erbeuteten,
24 -- brachten sie ins Land Ḫurri.
25 -- Ich, Meine Majestät, stand an einem ganz anderen Ort gegen den Feind im Kampfe.
26 -- [Der Mann] von Ḫurri hat den Eid gebrochen.
27 -- Ich, Meine Majestät, habe dem Mann von Ḫurri folgendermaßen eine Botschaft geschickt:
28 -- "Wenn sich irgendein Land von dir löst
29 -- und sich zum Lande Ḫatti wendet,
30 -- wie ist dann diese Angelegenheit?"
31 -- Der Mann von Ḫurri hat Meiner Majestät folgendermaßen eine Botschaft geschickt:
32 -- "Gewiß ebenso!"
33 -- Nunmehr sind (die Bewohner des Landes) Kizzuwatna Rinder des Landes Ḫatti,
34 -- und die Rinder erkannten ihren Rinderstall,
35 -- sie lösten sich von dem Mann von Ḫurri
36 -- und wandten sich Meiner Majestät zu.
37 -- Der Mann von Ḫurri verging sich gegen das Land Ḫatti,
38 -- und gegen das Land Kizzuwatna verging er sich ganz besonders.
39 -- Das Land Kizzuwatna jubelte sehr über seine Trennung.
40 -- Nunmehr sind das Land Ḫatti und das Land Kizzuwatna von dem Eid wahrlich entbunden.
41 -- Jetzt hat Meine Majestät das Land2 Kizzuuwatna in den früheren Zustand zurückgebracht.3
42 -- Die Ḫurriter nennen Šunaššura einen Knecht,
43 -- aber jetzt hat Meine Majestät ihn tatsächlich zu einem König gemacht.
44 -- Tritt Šunaššura vor Meine Majestät,
45 -- so darf er das Gesicht Meiner Majestät sehen.
46 -- Wenn er vor Meine Majestät tritt,
47 -- wird niemand von den Großen Meiner Majestät vom Thron aus über ihm sitzen,
48 -- bis4 er wieder ins Land Kizzuwatna geht.
49 -- Wann auch immer Meine Majestät ihn ruft:
50 -- "Komm vor mich!",
51 -- wenn er (dann) nicht zu gehen wünscht,
52 -- wird derjenige von seinen Söhnen, den Meine Majestät benennt,
53 -- vor Meine Majestät kommen.
54 -- Außerdem muß er keinesfalls Meiner Majestät Tribut entrichten.
55 -- Meine Majestät, der Großkönig, wird sich nicht gegen Šunaššura stellen
56 -- und wird ihm nicht feindlich werden.
57 -- Wie Meine Majestät ihr Haupt und ihr Land schützt,
58 -- wird sie das des Šunaššura ebenso schützen.
59 -- Welchen Sohn des Šunaššura dieser auch immer Meiner Majestät hinsichtlich der Königswürde benennt,
60 -- den wird Meine Majestät hinsichtlich der Königswürde schützen.
61 -- Šunaššura wird sich nicht gegen den Großkönig stellen
62 -- und wird ihm nicht feindlich werden.
63 -- Wie Šunaššura sein Haupt und sein Land schützt,
64 -- wird er das Meiner Majestät ebenso schützen.
65 -- Welchen seiner Söhne auch immer Meine Majestät dem Šunaššura hinsichtlich der Königswürde benennt,
66 -- den wird Šunaššura hinsichtlich der Königswürde schützen.
67 -- Wenn sich irgendjemand gegen das Haupt Meiner Majestät empört
68 -- und sie ihn besiegt,
69 -- mag Meine Majestät nach dem Wunsche ihres Herzens verfahren.
70 -- Wenn der Feind im Lande Ḫatti ist,
71 -- wenn er eine Stadt einnimmt (oder) belagert,
72 -- wie er ein Feind Meiner Majestät ist,
73 -- so soll er ebenso ein Feind des Šunaššura sein.
74 -- Wenn den betreffenden Feind Leute des Landes Ḫatti ergreifen
75 -- und sie ihn töten
76 -- (oder) wenn sie ihn dem Šunaššura übergeben
77 -- und er ihn tötet,
78 -- wird Šunaššura mit dem Land Ḫatti Freundschaft halten.
79 -- Wenn Meine Majestät den Šunaššura ersucht,
80 -- daß er sie (wieder) in die Königsherrschaft einsetze,
81 -- wenn den betreffenden Feind die Leute von Ḫatti nicht töten
82 -- (oder) ihn nicht dem Šunaššura übergeben,
83 -- so daß er ihn nicht töten kann,
84 -- darf Šunaššura, wie er will,
85 -- mit dem Lande Ḫatti feindlich sein.
86 -- Wenn sich irgendjemand gegen das Haupt des Šunaššura empört
87 -- und er ihn besiegt,
88 -- mag Šunaššura nach dem Wunsche seines Herzens verfahren.
89 -- Wenn der Feind im Lande Kizzuwatna ist,
90 -- wenn er eine Stadt einnimmt (oder) belagert,
91 -- wie er ein Feind Meiner Majestät ist,
92 -- so soll er ebenso ein Feind des Šunaššura sein.
93 -- Wenn den betreffenden Feind Leute des Landes Kizzuwatna ergreifen
94 -- und sie ihn töten
95 -- (oder) wenn sie ihn Meiner Majestät übergeben
96 -- und sie ihn tötet,
97 -- wird Meine Majestät mit dem Land Kizzuwatna Freundschaft halten.
98 -- Wenn Šunaššura Meine Majestät ersucht,
99 -- daß sie ihn (wieder) in die Königsherrschaft einsetze,
100 -- wenn die Leute von Kizzuwatna den betreffenden Feind nicht töten
101 -- (oder) ihn nicht Meiner Majestät übergeben,
102 -- so dass sie ihn nicht töten kann,
103 -- darf Meine Majestät, wie sie will,
104 -- mit dem Lande Kizzuwatna feindlich sein.
105 -- Wenn irgendjemand, sei es ein Mann oder eine Stadt, sich gegen Meine Majestät empört (und) feindliche Maßnahmen ergreift,
106 -- sowie Šunaššura (davon) hört,
107 -- wird er Meiner Majestät berichten.
108 -- Wenn irgendjemand, sei es ein Mann oder eine Stadt, sich gegen Šunaššura empört (und) feindliche Maßnahmen ergreift,
109 -- sowie Meine Majestät (davon) hört,
110 -- wird er Šunaššura berichten.
111 -- Wenn irgendein anderes Land gegen Meine Majestät feindliche Maßnahmen ergreift
112 -- und Šunaššura (es) hört,
113 -- wird er Meiner Majestät berichten.
114 -- Und wenn irgendein anderes Land gegen Šunaššura feindliche Maßßnahmen ergreift
115 -- und Meine Majestät (es) hört,
116 -- wird sie Šunaššura berichten.
117 -- Wenn irgendeine Stadt inmitten des Landes Meiner Majestät feindliche Maßnahmen ergreift,
118 -- wie sie für Meine Majestät Feind ist,
119 -- ebenso ist sie für Šunaššura Feind.
120 -- Gemeinsam werden sie in den Kampf ziehen.
121 -- Die Habe der Stadt (und) die Gefangenen, die die Truppe Meiner Majestät! erbeutet,
122 -- wird sie (für sich) nehmen.
123 -- Niemand darf sich ihr dabei widersetzen.
124 -- Und die Habe der Stadt (und) die Gefangenen, die die Truppe Meiner Majestät erbeutet,
125 -- wird sie (für sich) nehmen.
126 -- Niemand darf sich ihr dabei widersetzen.
127 -- Die Stadt aber ist Territorium Meiner Majestät.
128 -- Und wenn irgendeine Stadt inmitten des Landes des Šunaššura feindliche Maßnahmen ergreift,
129 -- wie sie für Šunaššura Feind ist,
130 -- ebenso ist sie für Meine Majestät Feind.
131 -- Gemeinsam werden sie in den Kampf ziehen.
132 -- Die Habe der Stadt (und) die Gefangenen, die die Truppe Šunaššuras erbeutet,
133 -- wird sie (für sich) nehmen.
134 -- Niemand darf sich ihr dabei widersetzen.
135 -- Und die Habe der Stadt, die Gefangenen, die die Truppe Šunaššuras! erbeutet,
136 -- wird sie (für sich) nehmen.
137 -- Niemand darf sich ihr dabei widersetzen.
138 -- Die Stadt aber ist Territorium Šunaššuras.
139 -- Wenn irgendein Land gegen Meine Majestät feindliche Maßnahmen ergreift,
140 -- fällt das betreffende Land für Šunaššura unter seinen Eid.
141 -- Fordert Meine Majestät von Šunaššura eine Hilfstruppe,
142 -- wird Šunaššura ihr eine Hilfstruppe geben.
143 -- Wenn Šunaššura eine Truppe stellt und sagt:
144 -- "Setze sie gegen den Feind ein!",
145 -- darf sie (sc. Meine Majestät) sie (gegen den Feind) einsetzen.
146 -- Wenn er (es) nicht sagt,
147 -- werden sie (sc. die Soldaten) im Landesinneren zu Schutzaufgaben bleiben.
148 -- Wenn er eine Truppe gegen den Feind einsetzt -,
149 - den Anteil an Gefangenen, den die Truppe Meiner Majestät erbeutet,
150 -- darf diese (für sich) nehmen.
151 -- Den Anteil an Gefangenen, den die Truppe Šunaššuras erbeutet,
152 -- darf diese (für sich) nehmen.
153 -- Wenn irgendein Land gegen Šunaššura feindliche Maßnahmen ergreift,
154 -- fällt das betreffende Land für Meine Majestät unter ihren Eid.
155 -- Fordert Šunaššura von Meiner Majestät eine Hilfstruppe,
156 -- wird Meine Majestät ihm eine Hilfstruppe geben.
157 -- Und wenn Meine Majestät eine Truppe stellt und sagt:
158 -- "Setze sie gegen den Feind ein!",
159 -- darf er (sc. Šunaššura) sie (gegen den Feind) einsetzen.
160 -- Wenn sie (sc. Meine Majestät) (es) nicht sagt,
161 -- werden sie (sc. die Soldaten) im Landesinneren zu Schutzaufgaben bleiben.
162 -- Wenn sie (sc. Meine Majestät) eine Truppe gegen den Feind einsetzt -,
163 -- den Anteil an Gefangenen, den die Truppe Šunaššuras erbeuten,
164 -- darf diese (für sich) nehmen.
165 -- Den Anteil an Gefangenen, den die Truppe Meiner Majestät erbeutet,
166 -- darf diese (für sich) nehmen.
167 -- Wenn sich gegen Meine Majestät eine mächtige Feindschaft erhebt
168 -- und der Feind in Massen in ihr Land einfällt,
169 -- wenn Šunaššura frei (von anderen Verpflichtungen) in (seinem) Lande ist,
170 -- (dann) komm, Šunaššura, mit deiner ḫurādu-Truppe mir zu Hilfe!
171 -- Wenn du irgendeine (wichtige) Anglegenheit vor dir hast,
172 -- schicke deinen Erbsohn an der Spitze deiner ḫurādu-Truppe
173 -- (und) komm mir (auf diese Weise) zu Hilfe!
174 -- Wenn sich gegen Šunaššura eine mächtige Feindschaft erhebt
175 -- und der Feind in Massen in sein Land einfällt,
176 -- wenn Meine Majestät frei (von anderen Verpflichtungen) in (ihrem) Lande ist,
177 -- werde ich, Meine Majestät, mit meiner ḫurādu-Truppe dir zu Hilfe kommen.
178 -- Wenn Meine Majestät irgendeine (wichtige) Angelegenheit vor sich hat,
179 -- werde ich einen großen Herrn an der Spitze meiner ḫurädu-Truppe schicken.
180 -- Wer auch immer gegen Meine Majestät feindliche Maßnahmen ergreift,
181 -- der soll für Šunaššura sein Feind sein.
182 -- Šunaššura soll für mich, Meine Majestät, meine Hilfe sein,
183 -- gegen ihn werden wir fürwahr in den Kampf ziehen.
184 -- Und wer auch immer gegen Šunaššura feindliche Maßnahmen ergreift,
185 -- der soll für Meine Majestät ihr Feind sein.
186 -- Meine Majestät wird deine Hilfe sein,
187 -- gegen ihn werden wir fürwahr in den Kampf ziehen.
188 -- Wer auch immer sich gegen die Majestät empört,
189 -- ich, Šunaššura, werde ihn zur Rechenschaft ziehen.
190 -- Und wer auch immer sich gegen Šunaššura empört,
191 -- du, die Majestät, mögest ihn zur Rechenschaft ziehen.
192 -- Das Land Ḫatti soll in Zukunft keinesfalls irgendeine schlimme Empörung gegen das Land Kizzuwatna anzetteln.
193 -- Und das Land Kizzuwatna soll in Zukunft keinesfalls irgendeine schlimme Empörung gegen das Land Ḫatti anzetteln.
194 -- Wenn ein Mann des Landes Ḫatti irgend eine Angelegenheit des Šunaššura aus dem Munde irgendeines Feindes vernimmt,
195 -- muss er (es) dem Šunaššura berichten.
196 -- Und wenn ein Mann des Landes Kizzuwatna irgendeine Angelegenheit Meiner Majestät aus dem Munde irgendeines Feindes vernimmt,
197 -- muss er (es) Meiner Majestät berichten.
198 -- Wenn Meine Majestät ihren Boten zu Šunaššura schickt,
199 -- wird Šunaššura nichts Böses (gegen ihn) unternehmen.
200 -- (Auch) mit irgendwelchen Zauberkräutern wird er ihn nicht fangen.
201 -- Wenn Šunaššura vor meine Majestät tritt - sei es sein Sohn oder sein Bote oder Šunaššura (selbst),
202 -- wird Meine Majestät nichts Böses (gegen ihn) unternehmen.
203 -- (Auch) mit irgendwelchen Zauberkräutern wird er sie nicht fangen.
204 -- Das Land Ḫatti und das Land Kizzuwatna sind wirklich verbündet.
205 -- Freundschaft sollen sie ständig untereinander halten.
206 -- Etwas anderes: Jegliche Städte des Landes Ḫurri, die mit den Städten des Šunaššura "gemischt"5 sind,
207 -- in einer jeden Stadt des Mannes von Ḫurri werden wir gemeinsam kämpfen.
208 -- Und jegliche Gefangenen, die die Truppe der Majestät erbeutet,
209 -- soll die Truppe Meiner Majestät für sich nehmen.
210 -- Und jegliche Gefangenen, die die Truppe des Šunaššura erbeutet,
211 -- soll die Truppe des Šunaššura für sich nehmen.
212 -- Das Gebiet der betreffenden Stadt werde ich, Meine Majestät, dem Šunaššura geben.
213 -- Ich, Meine Majestät, werde sein Land wahrlich erweitern.
214 -- Und jegliche Städte des Landes Ḫurri, welche wir schlagen -,
215 -- eine jegliche, die ich, Meine Majestät, begehre,
216 -- werde ich, Meine Majestät, nehmen,
217 -- und eine jegliche, die er begehrt,
218 -- soll sie (Meine Majestät) dem Šunaššura geben.
219 -- Das Land Kizzuwatna wird sich künftig niemals dem Lande Ḫurri zuwenden.
220 -- Etwas anderes: Wenn der Mann von Ḫurri hört:
221 -- "Jetzt hat sich Šunaššura vom König von Ḫurri gelöst
222 -- und sich der Majestät zugewandt!",
223 -- wenn der König von Ḫurri wegen des Šunaššura irgendein Geschenk macht,
224 -- werde ich, Meine Majestät, um Šunaššuras willen von dem König von Ḫurri sein Geschenk nicht annnehmen.
225 -- Wenn der König von Ḫurri den Šunaššura (aus seiner Bindung an Ḫurri) entlässt
226 -- (und wenn) [der König von Ḫ]urri folgendermaßen spricht:
227 -- "Das Land Kizzuwatna ist [ein Land] der Majestät.
228 -- Ich werde künftig nicht mehr mit Zorn auf das Land Kizzuwatna schauen?!"
229 -- Wenn der König von Ḫurri dies unter Eid legt,
230 -- werde ich, Meine Majestät, mit dem König von Ḫurri (wieder) Geschenke austauschen (wörtl.: ein Geschenk machen).
231 -- Wenn der König von Ḫurri den Šunaššura nicht (aus seiner Bindung an Ḫurri) entlässt,
232 -- werde ich, Meine Majestät, sein Geschenk nicht annehmen.
233 -- [ ... ]
234 -- Šunaš[šura] mit Meiner Majestät, [gemein]sam [werden wir] entsprechend [mi]t ihm kä[mpfen].
235 -- Was auch immer aus dem Lande Ḫurri - seien es Kaufleute oder Leute aus Urušša -,
236 -- welches der Hand des Šunaššura überlassen wurde,
237 -- werde ich dem König von Ḫurri niemals zurückgeben.
238 -- Wenn künftig der Mann von Ḫurri mit irgendwelchen freundlichen Worten um ihre Rückgabe ersucht,
239 -- werde ich, Meine Majestät, nicht einwilligen.
240 -- Der König von Ḫurri soll (die Loslösung von Kizzuwatna erst) unter Eid legen.
241 -- Wenn dieser Feind von mir (der Mann von Ḫurri) für mich, Meine Majestät, für mich mein Feind ist,
242 -- dann ist er auch für dich, Šunaššura, dein Feind,
243 -- und der betreffende Feind wird gegen uns beide kämpfen müssen.
244 -- Und spricht Šunaššura folgendermaßen:
245 -- "Ob wohl die Truppe von Ḫatti mir zu Hilfe kommt,
246 -- oder ob etwa Schrecken über mein Land gelegt wird?"
247 -- In dem Maße wie ich, Meine Majestät, dir Fußtruppen und Streitwagen gebe,
248 -- wirst du, Šunaššura, mir entsprechend Fußtruppen und Streitwagen geben.
249 -- Etwas anderes: Wenn ich, Meine Majestät, in ein anderes Land zum Kampf ziehe, sei es ins Land Ḫurri, sei es ins Land Arzawa,
250 -- wird Šunaššura jedesmal 100 Gespanne Pferde (und) 1000 Fußsoldaten geben.
251 -- Mit Meiner Majestät werden sie jeweils zu Felde ziehen.
252 -- Ihren Proviant, den sie nehmen,
253 -- sowie sie bei Meiner Majestät ankommen,
254 -- ihren Proviant werde ich, Meine Majestät, ihnen jeweils geben.
255 -- Etwas anderes: Die Tafel des Eides, die gemacht ist,
256 -- löschen wir wahrlich aus.
257 -- Das Wort des Hurriters verwerfen wir fürwahr.
258 -- Da von nun an Šunaššura nicht (mehr) Diener des Mannes von Ḫurri ist,
259 -- machen wir eine andere Tafel.
260 -- Šunaššura wird von nun an dem Mann von Ḫurri seinen Gesandten nicht mehr schicken,
261 -- und den Gesandten des Landes Ḫurri wird er von nun an nicht (mehr) in sein Land lassen.
262 -- Etwas anderes: Wenn ich, Meine Majestät, dir eine Tafel bringen lasse -,
263 -- das Wort das auf der Tafel niedergelegt ist,
264 -- und das Wort, das der Gesandte dir mündlich mitteilt,
265 -- wenn das Wort des Gesandten mit dem Wort der Tafel übereinstimmt,
266 -- vertraue, Šunaššura, diesem Gesandten.
267 -- Und wenn das Wort aus dem Munde des Gesandten mit dem Wort der Tafel nicht übereinstimmt,
268 -- vertraue, Šunaššura, dem Gesandten keinesfalls!
269 -- Und wegen dieses Wortes sein keinesfalls erbost!
270 -- Vom Meer aus gehört der Ort Lamiya Meiner Majestät, der Ort Pitura dem Šunaššura.
271 -- Zwischen ihnen wird man das Grenzgebiet vermessen
272 -- und teilen.
273 -- Den Ort Lamiya wird Meine Majestät nicht befestigen.
274 -- Der Ort Aruna gehört Meiner Majestät.
275 -- Mit (dem Grenzgebiet) von Pituna wird man das Grenzgebiet vermessen
276 -- und zwischen ihnen teilen.
277 -- Den Ort Aruna wird Meine Majestät nicht befestigen.
278 -- Der Ort Šaliya gehört Meiner Majestät.
279 -- Der Ort Zinziluwa (und) der Ort Erimma gehören dem Šunaššura.
280 -- Zwischen ihnen wird man das Grenzgebiet vermessen
281 -- und teilen.
282 -- Den Ort Šaliya darf Meine Majestät befestigen.
283 -- Der Ort Anamušta gehört Meiner Majestät.
284 -- Das Bergland des Ortes Zabarašna gehört dem Šunaššura.
285 -- Zwischen ihnen wird man das Grenzgebiet vermessen
286 -- und teilen.
287 -- Den Ort Anamušta darf Meine Majestät befestigen.
288 -- Seit alters6 gehört das Grenzgebiet beiden von ihnen (so):
289 -- Was auf der Seite des Ortes Turutna liegt, soll der Großkönig (in Besitz) halten.
290 -- und was auf der Seite des Landes Adaniya liegt, soll Šunaššura (in Besitz) halten.
291 -- Von dem Ort Luwana aus markiert der Ort Turpina die Grenze des Šunaššura.7
292 -- Was auf der Seite des Landes Ḫatti liegt, soll der Großkönig (in Besitz) halten,
293 -- was auf der Seite des Landes Adaniya liegt, soll Šunaššura (in Besitz) halten.
294 -- Der Ort Šerikka gehört Meiner Majestät.
295 -- Der Ort Luwana gehört dem Šunaššura.
296 -- Der Fluß Šamri ist seine Grenze.
297 -- Der Großkönig wird den Fluss Šamri zur Seite des Landes Adaniya hin nicht überschreiten.
298 -- Šunaššura wird den Fluss Šamri zur Seite des Landes Ḫatti hin nicht überschreiten.
299 -- Von dem Ort Zilappuna aus ist der Fluss Šamri die Grenze.
300 -- Von [dem Ort ... ] aus ist der Fluss Šamri fürwahr die Grenze des Šunaššura.
301 -- Šunaš[šura] wird den Fluss Šamri zur Seite des Landes Ḫatti hin nicht überschreiten.
302 -- Der Großkönig wird [den Fluss Šamri] zur Seite des Landes [Adaniya] hin nicht üb[erschreiten].
1
Die Übersetzung basiert auf der ingressiven Bedeutung von bašû N (GAG § 90g), so Goetze 1940, 37 mit Anm.145; Wilhelm 1988, 368 mit Anm. 50; Klinger 1995, 242f.; Houwink ten Cate 1998, 50; Schwemer 2005, 99 gegen Luckenbill 1921, 180; Weidner 1923, 91; Götze 1928/29, 66; CAD B, 1965, 158a; Gurney 1973, 676 und 679; Beal 1986, 433, Anm. 44; "somewhat vague", "ambiguous": Altman 2004, 399 mit Anm. 7; 414f.
2
Metonymisch für "die Bewohner des Landes", s. die Aufnahme durch das Pronominalsuffix 3. Ps. Pl. am Verb.
3
Vgl. Charpin 2010, 85: andurāru "retour au statut antérieur".
4
kimê hier entsprechend heth. kuitman?
5
Etwa "(territorial) zusammenhängen"? Beckman 1999, "interfere"; Schwemer 2005, 104: "zusammenschließen".
6
So Goetze 1940, 51, Anm. 196 gegen Weidner 1923, 52 mit Anm. 109 ("in Zukunft", "Übersetzung sehr fraglich").
7
Schwemer 2005, 106.

Editio ultima: Traductionis 19.02.2014